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Baustart für 220-kV-Ring

Mit einem Spatenstich wurde in der zweiten Novemberhälfte das Projekt „Sichere Stromversorgung Zentralraum OÖ“ von Austrian Power Grid (APG), Netz Oberösterreich und Linz Netz gestartet. 

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Aktualisiert am 04.12.2024

Das 800-Mio.-Euro-Investment sieht vor, dass das alte 110-kV-Netz im oö. Zentralraum durch einen 220-kV-Versorgungsring abgelöst wird. Das soll die Energiewende der Industrie, u.a. die grüne Stahlerzeugung in der voestalpine, ermöglichen. Das 110-kV-Netz, das den oö. Zentralraum mit Strom versorgt, ist mehr als 70 Jahre alt und künftigen Anforderungen nicht mehr gewachsen. Notwendig ist die Aufrüstung u.a., weil die Industrie in der Region immer mehr Strom braucht und die Umstellung von fossilen Energieträgern zu grünem Strom leistungsfähigere Netze braucht.

APG, Netz OÖ und Linz Netz errichten den neuen 220-kV-Versorgungsring, der die Umspannwerke Ernsthofen, Pichling, Hütte Süd, Wegscheid und Kronstorf verbindet. Dadurch kann künftig mehr elektrische Energie übertragen werden. Der 42 km lange Ring kostet 800 Mio. Euro und soll 2030 fertig sein. Für die Errichtung werden großteils bestehende Trassen genutzt. Alte Leitungen werden durch neue ersetzt und wo möglich soll es nur Spannungsumstellungen auf 220 kV geben. Der Versorgungsring ist zentral für die sukzessive Umstellung der voestalpine auf grüne Stahlproduktion. Ab 2027 will man in Linz und Donawitz je einen Hochofen durch einen Elektrolichtbogenofen ersetzen und so bis 2029 rund 30 Prozent der CO2-Emissionen einsparen.

220 kV
© Land OÖ/Kauder Symbolischer Spatenstich in Pichling (v. l.): Gerald Mayer, voestalpine, Landesrat Stefan Kain­eder, LAbg. Christian Mader, Jürgen Schneider, BMK, Gerhard Christiner, APG.

Wirtschaftslandesrat Markus Achleitner lobte den Ring „als wichtigen Meilenstein“ für die Versorgungssicherheit und die Dekarbonisierung. Zugleich monierte er, dass die Einsprüche einer Bürgerinitiative das Projekt verzögert haben. Er forderte bei Energiewendeprojekten grundsätzlich eine Beschleunigung von Verfahren z.B. durch die Beweislastumkehr, die Beschränkung von Mitwirkungsrechten auf tatsächliche Anrainer und indem Beschwerden nur mehr in Ausnahmefällen aufschiebende Wirkung haben.