
Aus für Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeit ab 1. April
Die geplante Abschaffung des Weiterbildungsgeldes und Bildungsteilzeitgeldes wurde am 7. März im Nationalrat beschlossen.
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Die Änderung des Weiterbildungsgeldes und der Bildungsteilzeit tritt voraussichtlich mit 1. April in Kraft (noch keine Kundmachung im Bundesgesetzblatt, eine Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten). Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass mit den Sozialpartnern bis Ende 2025 eine Nachfolgeregelung geschaffen wird.
Aktuell gelten folgende Übergangsbestimmungen:
- Vereinbarungen, aufgrund derer der Bezug von Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld mit spätestens 31. März 2025 begonnen hat, gelten für die verbleibende, zuerkannte Bezugsdauer weiter.
- Für bis Ende Februar 2025 abgeschlossene Vereinbarungen über eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit steht Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld zu, sofern die Bildungsmaßnahme spätestens am 31. Mai 2025 beginnt.
- ACHTUNG: Der Arbeitnehmer erhält ein Rücktrittsrecht von einer bis zum 31. März 2025 vereinbarten Bildungskarenz/Bildungsteilzeit, wenn in diesen Fällen aufgrund der Gesetzesänderung (Wegfall des § 26/26a ALVG) ein Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann (§ 11 Abs. 5 AVRAG).
Ungeachtet der Streichung des Weiterbildungsgeldes und Bildungsteilzeitgeldes bleiben die arbeitsrechtlichen Regelungen zu Bildungskarenz und Bildungsteilzeit im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (= AVRAG) unverändert in Kraft (etwa zu Sonderzahlungen, Urlaub, Abfertigung). Parallel dazu ist vorgesehen, dass im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz keine Aufwertung der durch die Bildungsteilzeit reduzierten Bemessungsgrundlage erfolgt
(§ 6 Abs. 4).