Meldepflicht beim AMS-Frühwarnsystem
In den derzeit wirtschaftlich sehr herausfordernden Zeiten sehen sich immer mehr Arbeitgeber mit der Notwendigkeit konfrontiert, Dienstverhältnisse mit Mitarbeitern vorübergehend oder dauerhaft beenden zu müssen.
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Im Falle des Falles, dass bestehende Dienstverhältnisse vorübergehend oder dauerhaft beendet werden müssen, gibt es unter gewissen Voraussetzungen eine Meldepflicht beim AMS zu beachten, das sogenannte „Frühwarnsystem“ im Sinne des Arbeitsmarktförderungsgesetzes (AMFG).
Dieses betrifft grundsätzlich Arbeitgeber mit mehr als 20 Mitarbeitern, die beabsichtigen, zumindest 5 Arbeitnehmer in einem 30-Tageszeitraum zu kündigen bzw. einvernehmliche Lösungen anzubieten. Bezüglich der Anzahl von Beendigungen, die das Frühwarnsystem auslösen, ist gesetzlich eine Staffelung abhängig von der Unternehmensgröße vorgesehen.
30 Tage warten
Das Frühwarnsystem verpflichtet den Arbeitgeber, die Auflösungs- bzw. Kündigungsabsicht von Arbeitsverhältnissen der standortzuständigen regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservices (AMS) schriftlich anzuzeigen und mit dem Ausspruch der Kündigungen mindestens 30 Tage zuzuwarten. Kündigungen, die vor Ablauf dieses Zeitraumes von 30 Tagen ausgesprochen werden, sind rechtsunwirksam!
Arbeitslosigkeit vermeiden
Das Frühwarnsystem soll dem AMS die Möglichkeit geben, durch den Einsatz von Förderungen und besonderen Beratungen, Arbeitslosigkeit so weit wie möglich zu vermeiden.
Nähere Informationen zum Frühwarnsystem unter: wko.at/arbeitsrecht/fruehwarnsystem
Die WKOÖ bietet Unternehmerinnen und Unternehmern ein umfassendes Informations- und Beratungsangebot rund um wirtschaftliche Schwierigkeiten und eine möglicherweise bevorstehende Insolvenz an.
Unter wko.at/unternehmensführung und wko.at/finanzierung stehen Infos und Online-Ratgeber zur Liquidität und Finanzierung zur Verfügung (z. B. KMU-Stresstest, „Zahlen im Griff"-Tool, Finanzierungsratgeber, Bonitätsratgeber, Video „Umgang mit Finanzpartnern", Liquiditätsplaner, Experten-Videos zu den Themen „Liquiditätskrise meistern“ und „Zahlungsunfähigkeit - finanzielle Sanierung“).
Umfassende Rechtsinformationen rund um das Thema Insolvenz gibt es unter wko.at/insolvenzrecht.
Individuelle Beratungen:
- Telefonische, schriftliche, oder persönliche Beratung bei den Finanzierungs-/Förderexperten und Rechtsexperten der WKOÖ unter
T 05-90909 oder E service@wkooe.at
- Arbeitsrechtssprechtage in den Bezirksstellen insbesondere auch zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen in Krisen.
- Bei wirtschaftlicher Not und drohenden Zahlungsschwierigkeiten besteht die Möglichkeit, eine geförderte Beratung zur Unternehmenssicherung durch erfahrene Unternehmensberater in Anspruch zu nehmen.
E foerderungen@wkooe.at, T 05-909093562
- Bei menschlichen und betrieblichen Ausnahmesituationen unterstützt das WKOÖ Notfallschutzpaket.
wko.at/ooe/arbeitsrecht-sozialrecht/wkooe-notfallschutz
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E service@wkooe.at, T 05-90909