Ablehnung der Umsetzung eines Rauchverbots in Außenbereichen der Gastronomie
Antrag des Wirtschaftsbunds OÖ an das Wirtschaftsparlament der WKOÖ am 13. November
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Auf Ebene der EU-Gesundheitsminister wird derzeit über ein Rauchverbot in bestimmten Bereichen im Freien beraten. Dies würde unter anderem auch die Außenbereiche der Gastronomie umfassen. Ergebnis dieser Beratung kann eine unverbindliche Empfehlung der EU-Kommission gegenüber den Mitgliedstaaten sein, ein solches Rauchverbot in bestimmten Bereichen im Freien und damit auch in Außenbereichen der Gastronomie, wie zB Schani- oder Gastgärten umzusetzen. Den Mitgliedstaaten bleibt es in weiterer Folge selbst überlassen, ob bzw. inwieweit sie dieser Empfehlung nachkommen und in nationales Recht überleiten.
In Österreich herrscht bereits jetzt in vielen Bereichen ein umfangreiches Rauchverbot. So beispielsweise auch in Innenräumen der Gastronomie.
Auf Freiflächen der Gastronomie ist das Rauchen erlaubt. Freiflächen müssen:
- Nach oben hin gänzlich offen, allseitig mit Wänden oder wandähnlichen Konstruktionen (Windschutz o. ä.) umschlossen sein.
- Nach oben hin überdeckte Bereiche (Dach, Markise etc.), seitliche Flächen offen, bzw. maximal bis zur Hälfte mit Wänden oder wandähnlichen Konstruktionen (unabhängig vom Material) umschlossen sein.
Eine Ausdehnung des Rauchverbots auch auf Außenflächen der Gastronomie würde jedenfalls zu massiven wirtschaftlichen Einbußen für betroffene Betriebe führen und überdies sowohl den Bürokratie- als auch Kontrollaufwand massiv erhöhen. Schon alleine deswegen ist eine solche Ausdehnung abzulehnen. Außerdem würde sie auch zu unerwünschten Verdrängungseffekten führen, wenn Gäste beispielsweise gezwungen wären, zum Rauchen auf öffentliche Flächen außerhalb der Betriebe auszuweichen. Und dies alles vor dem Hintergrund eines bereits jetzt umfassenden und gut funktionierenden Nichtraucherschutzes in der Gastronomie.
Vor Umsetzung weiterer Schritte sowohl auf EU- als auch nationalstaatlicher Ebene ist daher jedenfalls eine umfassende Folgenabschätzung, die sich mit den dargestellten wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen eines Rauchverbots in den Gastro-Außenbereichen befasst, zwingend erforderlich, um zu verhindern, dass durch eine vorschnelle Beurteilung oben angeführte negative Effekte ausgelöst werden.
Gerold Royda
Wirtschaftsbund OÖ
Antrag
Die Wirtschaftskammer OÖ möge sich bei den zuständigen Stellen nicht nur dafür einsetzen, eine solche Folgeabschätzung vor Weiterbehandlung dieses Themas vorzunehmen, sondern aufgrund der derzeit unzureichenden Berücksichtigung oben dargestellter Problemstellungen eine Ablehnung der Umsetzung auf nationalstaatlicher Ebene einfordern.