Barrierefreie Websites
Gesetzliche Verpflichtung zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und mobilen Anwendungen: Was haben Unternehmen zu beachten?
Lesedauer: 1 Minute
Nach dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) ist der Bund verpflichtet, behördliche Websites und mobile Anwendungen so zu gestalten, dass der Zugang für alle Nutzerinnen und Nutzer uneingeschränkt möglich ist.
Daneben gilt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) sowohl für den öffentlichen als auch den privatwirtschaftlichen Bereich und hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Unverhältnismäßige Barrieren können nach den Bestimmungen des BGStG eine Diskriminierung darstellen und sogar Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Das betrifft grundsätzlich auch sogenannte "Systeme der Informationsverarbeitung", also z. B. Websites, Webshops oder Apps.
Ob eine Barriere zum Schutz vor Diskriminierung tatsächlich beseitigt werden muss, ist im Rahmen einer Zumutbarkeitsprüfung zu bestimmen. Geprüft wird dabei gemäß § 6 Abs. 2 BGStG zum Beispiel
- der verbundene Aufwand für die Beseitigung der Diskriminierung,
- die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Verantwortlichen, der die Barriere veranlasst hat oder
- die Auswirkung der Benachteiligung auf die allgemeinen Interessen der betroffenen behinderten Personen.
Hilfe und Tipps zur Umsetzung
Die internationale Vereinigung W3C (World Wide Web Consortium) hat eine rechtlich nicht verbindliche Richtlinie erarbeitet, die eine Hilfestellung für das Schaffen barrierefreier Webinhalte bietet:
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 – AA (Englisch)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0.
Die vollständige Adaption einer Website an diese Richtlinie ist im Einzelfall gegebenenfalls nicht erforderlich oder möglich. Ziel ist es jedoch, im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung einen möglichst hohen Grad an barrierefreien Inhalten im Web zu erreichen.
Informationen zu einem Zertifikat für Barrierefreiheit im Web bietet WACA (Verein zur Förderung der Zugänglichkeit in der IKT). Zertifizierungsstelle ist der TÜV Austria.
Weiterführende Informationen
Nähere Infos zur Barrierefreiheit und zu den WCAG:
- Barrierefreiheit von Websites und Dokumenten
- Barrierefreie Websites: Rechtliche Grundlagen und vorhandene Empfehlungen
- FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Barrierefreiheit
Stand: 27.01.2023