Schwarzes aufgemaltes Fragezeichen auf Stück Papier liegt auf einem Notizbuch, Tastatur, Brille, Büroklammern, Bleistift und Smartphone liegen daneben, Topview, Vogelperspektive
© New Africa | stock.adobe.com
Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Wissenswertes für Kund:innen

Aufgaben, Pflichten, Vorteile

Lesedauer: 1 Minute

Der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versicherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit die an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprüfung gebunden ist.

Wer ist sein Auftraggeber? Wem ist er verpflichtet? Wie ist seine Rechtsstellung zum Kunden? Ist der Versicherungsmakler mein Berater oder jener der Versicherung?

Er ist ein unabhängiger Experte in sämtlichen Versicherungsfragen, d.h. er arbeitet nicht für eine einzelne Versicherung. Der Versicherungsmakler ist gesetzlich der „Bundes-Genosse“ des Kunden und damit grundsätzlich der Kundenseite zugeordnet. Er ist gesetzlich verpflichtet, seinem Kunden den bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.

Was sind die Aufgaben des Versicherungsmaklers? Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler in der Praxis ab?

  • angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden
  • Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes
  • Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
  • Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen
  • Unterstützung im Schadensfall

Warum ist es von Vorteil, wenn mich ein unabhängiger Versicherungsmakler betreut?

Er achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers am besten entspricht. Im Einzelfall ergänzt und verbessert der Versicherungsmakler den am Markt angebotenen Versicherungsschutz durch individuelle Vereinbarungen mit speziellen Klauseln.

Der Versicherungsmakler erstellt eine angemessene Risikoanalyse, die eine eingehende Untersuchung und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren umfasst, wobei insbesondere alle Existenz bedrohenden Risken berücksichtigt werden.

Auf Basis dieser Risikoanalyse erstellt er ein angemessenes Deckungskonzept. Der Auftraggeber entscheidet dann mit Hilfe seines fachmännischen Rates, welche Risiken versichert werden sollten.

An Hand des Deckungskonzeptes analysiert und bewertet der Versicherungsmakler die am Markt angebotenen Versicherungslösungen verschiedener Versicherer, wobei er auch deren Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings oder Stellungnahmen der Versicherungsaufsicht berücksichtigt.

Schließlich hilft der Versicherungsmakler im Schadensfall zur Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versicherungsunternehmen und schaut so, dass der Kunde zu seinem Recht kommt.

Stand: 22.01.2018