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Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Fachgruppe

Fachgruppentagung der oö. Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Mittwoch, 06. Juli 2022 15 Uhr | WIFI Linz, Panoramasaal

Lesedauer: 4 Minuten

15.11.2023

Die Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten lädt Sie herzlich zur Fachgruppentagung ein. Diese findet am Mittwoch, den 06. Juli 2022, 15:00 Uhr, im WIFI Linz, Wiener Straße 150, 4020 Linz, Panoramasaal statt.


TAGESORDNUNG & PROGRAMM

14:30 Uhr Check-In

15:00 Uhr Fachgruppentagung der oö. Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten

Tagesordnung: 

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Bericht Fachgruppenobmann Johann Mitmasser
  5. Ehrungen
  6. Bericht, Diskussion und Beschlussfassung über Änderung der Berechnungsbasis der Grundumlage ab 01.01.2023 und Erhöhung der Grundumlage für 2023
  7. Allfälliges 

16:00 Uhr Fachvortrag 

Was ist Sicherheit? Politische und mediale Logiken des „Versicherns“. 
Univ.-Prof. Dr. Peter Filzmaier

17:00 Uhr Ausklang beim Buffet

Die Tagung ist nicht öffentlich, teilnahmeberechtigt sind nur Fachgruppenmitglieder.  

Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung ihrer Rechte eine physische Person zu bevollmächtigen (vgl. § 85 Abs. 2 WKG). Bitte bringen Sie deshalb eine Vollmacht zur Tagung mit oder senden Sie uns diese vorab per Mail an versicherungsmakler@wkooe.at.

Eine Vertretung verhinderter Mitglieder ist nicht möglich.

Mitgliederinformation zur geplanten Grundumlagenerhöhung 

Der derzeitige Beschluss der Bemessungsgrundlage und Höhe der Grundumlage lautet wie folgt:

Pro Mitglied:

  • fixer Betrag
€ 0,-
  • plus Zuschlag in Form eines festen Betrages aufgrund der an die ÖGK jährlich geleisteten SVB, gestaffelt nach folgenden Klassen:
Klasse 1: 0 € 300,-
Klasse 2: bis 1.500,00 € 300,-
Klasse 3: bis 3.500,00 € 350,-
Klasse 4: bis 7.000,00 € 400,-
Klasse 5: bis 14.000,00 € 500,-
Klasse 6: bis 21.000,00 € 600,-
Klasse 7: bis 29.000,00 € 800,-
Klasse 8: bis 36.000,00 € 1000,-
Klasse 9: bis 50.000,00 € 1200,-
Klasse 10: bis 70.000,00 € 1400,-
Klasse 11: bis 90.000,00 € 1600,-
Klasse 12: bis 120.000,00 € 2000,-
Klasse 13: bis 160.000,00 € 2500,-
Klasse 14: bis 210.000,00 € 3000,-
Klasse 15: bis 290.000,00 € 4000,-
Klasse 16: bis 450.000,00 € 5000,-
Klasse 17: bis 650.000,00 € 6000-,
Klasse 18: bis 1.000.000,00 € 6500,-
Klasse 19: über 1.000.000,00 € 6500,-
  • plus Zuschlag gem. § 109a EStG pro Kooperationspartner
€ 0 ,-
  • Ganzjährig ruhende mitgliedschaftsbegründende Berechtigung(en)
€ 130,-


Warum muss die Bemessungsgrundlage für die Grundumlage geändert werden?

Gemäß Beschluss des Fachverbands der Versicherungsmakler vom 23.06.2021 haben die Fachgruppen in den Bundesländern ab 01.01.2023 die Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage der Grundumlage anzupassen. Die Anpassung erfolgt auf Empfehlung der Wirtschaftskammer Österreich im Sinne erhöhter Rechtssicherheit. Dieser Grundsatzbeschluss vom Juni 2021 des Fachverbands ist gemäß WKG in der Fachgruppentagung des jeweiligen Bundeslandes in der österreichweit einheitlichen Form zu beschließen. 


Warum die Erhöhung notwendig ist - das wichtigste in Kürze:

Abkürzungen::
EuGH    Europäischer Gerichtshof
FV Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten 
FG        Fachgruppe der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
WKG    Wirtschaftskammergesetz


Basisinformation

  • Die Grundumlage der FG in den Bundesländern beinhaltet auch die anteiligen Kosten des FV (Schlüssel: Mitgliederanzahl je Bundesland), da dieser gem. WKG keine eigene Grundumlagen-Einhebung durchführt.
  • Die Vergütungen der Rahmenverträge des FV (z.B. Haftpflicht Rahmenvertrag Generali/Uniqa) stellen Einkünfte des FV dar.
  • Der EuGH kommt in aktuellen Urteilen zur Erkenntnis, dass die „Gruppenspitze“ eines Rahmenvertrages (= FV) - jedenfalls wenn Vergütungen fließen – als Versicherungsvermittler anzusehen ist und eine entsprechende Berechtigung benötigt.
  • D.h. ab sofort ist eine Vergütung an den FV aus den Rahmenverträgen - wie bisher -nicht mehr möglich. Um die Existenz des FV/FG und damit der gesamten Branchenvertretung auch in Zukunft sicher zu stellen ist eine alternative Finanzierung unmittelbar notwendig.
  • Von den Interessensvertretern im FV wurden alle sinnvollen möglichen Alternativen diskutiert, schließlich aber verworfen, weil ohne finanziellen Ersatz der FV seine gesetzlichen Aufgaben und Serviceaktivitäten (z.B. RSS) nicht mehr erfüllen kann.
  • Folglich muss zwingend eine neue Finanzierungsquelle für den FV ab 2023 aufgestellt werden.


Österreichweite Entscheidung der Branchenvertreter

  • Es wurde daher im FV-Ausschuss festgelegt, dass der FV-Anteil an den Grundumlagen der FG je Gewerbeschein per 1.1.2023 angehoben wird.

Folgen für OÖ Versicherungsmakler

  • Die FG OÖ kann daher nicht nur wie geplant die FG-Grundumlage aufwandsneutral an das rechtssichere Modell (lt. WK-Empfehlung) anpassen, sondern es ist auch notwendig, eine Erhöhung durchzuführen.


Was ist die Alternative, wenn die Grundumlage nicht erhöht wird?

  • Kann die FG OÖ ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen, so verliert diese ihre Eigenständigkeit (= eigene Firma) und wird Teil des FV (= Filiale).
  • Dies bedeutet, dass gem. WKG die jährliche Grundumlage nicht mehr von den OÖ Mitgliedern (Versicherungsmakler) beschlossen wird, sondern alle anderen Bundesländervertreter (FV) bestimmen deren Höhe.
  • Die OÖ Versicherungsmakler können dann den Beitrag zahlen den andere für Sie festlegen (ohne selbst zu entscheiden). Aber auch über die Verwendung entscheidet dann der FV. Es gibt keine FG OÖ mehr!

Antrag Obmann Johann Mitmasser:

Die Grundumlage für die Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten OÖ wird für das Kalenderjahr 2023 wie folgt festgelegt: 

Rückmeldungen zur geplanten Änderung können bis spätestens 13. Juni 2022 am besten per Mail an versicherungsmakler@wkooe.at oder Post an Fachgruppe Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten, Hessenplatz 3, 4020 Linz übermittelt werden.  

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen und die Datenschutzerklärung der WKOÖ.

Für organisatorische Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Nora Winter unter der Telefonnummer 05-90909-4723.

Wir freuen uns auf eine interessante Fachgruppentagung.

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