Finanzdienstleister, Fachgruppe

Artikel zur Kreditvermittlung

Information des Fachverbands Finanzdienstleister

Lesedauer: 5 Minuten

Der Artikel zur Kreditvermittlung behandelt folgende Fragen: 

1.) Welche Gesetze und Verordnungen sind bei der Kreditvermittlung und bei der Kreditvergabe zu beachten?

2.) Wer darf Kredite vermitteln und in welchem Umfang?

3.) Kann ein gewerblicher Vermögensberater Kredite vermitteln?

4.) Kann ein Wertpapiervermittler Kredite vermitteln?

5.) Bedarf die Kreditvermittlung grundsätzlich einer Konzession als Bankgeschäft? Wenn ja, wer darf Kredite ohne Bankkonzession vermitteln?

6.) Fällt die bloße Namhaftmachung von Geschäftspartnern unter die Kreditvermittlung?

7.) Was ist ein gebundener Kreditvermittler?

8.) Was ist ein ungebundener Kreditvermittler?

9.) Was ist ein unabhängiger Kreditmakler?

10.) Ist die Kreditvermittlung im Nebenrecht möglich?

11.) Welche Berechtigung ist notwendig, um als Kreditvermittler tätig werden zu können?

12.) Welche Verpflichtungen treffen den Kreditvermittler?

13.) Wie müssen Kreditvermittler die Kenntnisse und Fähigkeiten ihres Personals sicherstellen?

14.) Welche Standardinformationspflichten bestehen für den Kreditvermittler?

15.) Was bedeutet "rechtzeitig"?

16.) Was bedeutet "dauerhafter Datenträger"?

17.) Welche Angaben bedürfen einer "angemessenen Erläuterung"?

18.) Gibt es eine bestimmte Form für die Erteilung der angemessenen Erläuterung?

19.) Welchen Zweck erfolgt die Erteilung?

20.) Was ist unter einer Beratungsdienstleistung zu verstehen?

21.) Worauf haben Kreditvermittler in Ausübung ihres Berufes zu achten?

22.) Muss ein Kreditvermittler eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen?

23.) Welche Sonderregelungen für Personalkredite gibt es?

24.) Was ist bei einer Umschuldung zu beachten?

25.) Welche Angaben sind bei einer Provision zu machen?

26.) Welche Vorgaben nach der KIM-V gibt es bei der Kreditvergabe?

27.) Welche Finanzierungen sind von der KIM-V ausgenommen?

28.) Was versteht man unter einem Darlehensvertrag?

29.) Was bezeichnet man als Kreditvertrag?

30.) Wie definiert das VKrG und HIKrG einen Verbraucherkreditvertrag?

31.) Kann ein Darlehensvertrag auch auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden? Wenn ja, wie lauten die Kündigungsbestimmungen?

32.) Ist die Auflösung eines Darlehensvertrages auch ohne Einhaltung von Kündigungsfristen möglich? Wenn ja, was sind die Voraussetzungen?

33.) Ist eine schriftliche Kündigung bei einem Darlehensvertrag notwendig? Wie sieht es im Anwendungsbereich des VKrG aus?

34.) In welchem Fall kann der Kreditgeber die Kreditauszahlung verweigern?

35.) Sind Wertänderungen auszugleichen?

36.) Warum gibt es für Verbraucherkredite zwei unterschiedliche Gesetzesgrundlagen?

37.) Welche Verträge fallen unter den Anwendungsbereich des VKrG und welche unter jenen des HIKrG?

38.) Wer sind die konkreten Vertragspartner eines Verbraucherkreditvertrages? Fallen auch Darlehensverträge rein zwischen Privatpersonen oder rein zwischen Unternehmern in den Anwendungsbereich?

39.) Was versteht man unter dem Begriff "Kredit" nach dem VKrG und HIKrG?

40.) Fällt Leasing unter das VKrG? Welche Arten von Leasing können unterschieden werden?

41.) Fällt ein Bauspardarlehen unter das VKrG oder unter das HIKrG?

42.) Welche Sonderregeln bestehen für Wohnbauhilfen und Immobilienverzehrkredite?

43.) Welche Angaben sind bereits in der Werbung verpflichtend zu machen? Welche Unterschiede gibt es hier zwischen dem HIKrG und dem VKrG?

44.) Ist die Angabe der Informationen in der Werbung im "Kleingedruckten" möglich?

45.) Was sind vorvertragliche Informationspflichten?

46.) Wann ist das ESIS-Merkblatt I und wann das ESIS-Merkblatt II zu verwenden?

47.) Kann ein Gewerblicher Vermögensberater als Kreditvermittler oder der Kreditgeber die vorvertraglichen Informationspflichten mündlich erfüllen? Wenn nein, ist ein bestimmtes Formular zu verwenden? Was passiert, wenn die Informationen lediglich mündlich erteilt werden?

48.) Wann müssen die vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt sein? Reicht die Übergabe bei oder nach Vertragsabschluss aus?

49.) Welchen Zweck haben die strengen Informationspflichten?

50.) Was versteht man unter "Gesamtkreditbetrag"?

51.) Was meint man mit "Gesamtkosten des Kredits"?

52.) Was ist der Gesamtbetrag?

53.) Was bezeichnet der Sollzinssatz?

54.) Was ist im Unterschied dazu ein fester Sollzinssatz?

55.) Was besagt der effektive Jahreszinssatz?

56.) Ist das Entgelt des Kreditvermittlers in den effektiven Jahreszinssatz mit einzubeziehen?

57.) Wie sieht es mit den Kosten für eine Kontoführung aus?

58.) Was ist bei Verträgen über Leasingobjekte überdies noch zu beachten?

59.) Wann sind die vorvertraglichen Informationspflichten zu erfüllen, wenn ein Kreditvertrag telefonisch oder per Email abgeschlossen wird?

60.) Gibt es bei Kreditvergabe mit Tilgungsträgern zusätzliche Informationen zu beachten?

61.) Welche besonderen Darstellungen sind dem Verbraucher gegenüber vorzuweisen?

62.) Was zählt zu den Kosten des Tilgungsträgers?

63.) In welcher Form sind diese zu erfüllen?

64.) Welche besonderen Angaben sind bei der Vermittlung bzw der Vergabe von Fremdwährungskrediten zu beachten?

65.) In welcher Form sind diese Angaben zu tätigen?

66.) Welche Unterschiede bestehen nach dem VKrG und nach dem HIKrG?

67.) Welche Regelungen gibt es bei Fremdwährungskrediten, welche über jene des VKrG hinausgehen?

68.) Welche zusätzlichen Informationspflichten gibt es bei diesen Fremdwährungskrediten?

69.) Was versteht man unter "Kreditwürdigkeit"?

70.) Ist der Kreditgeber verpflichtet, den Verbraucher auf seine Kreditwürdigkeit zu überprüfen?

71.) Wann hat der Kreditgeber seiner verpflichtenden Kreditwürdigkeitsprüfung nachzukommen?

72.) Wen trifft die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung?

73.) Wen trifft die Warnpflicht?

74.) Ist Schriftlichkeit Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kreditvertrages?

75.) Was geschieht, wenn der Verbraucher keine schriftliche Ausfertigung des Vertrages erhält? Ist der Vertrag dann gültig?

76.) Entsprechen die zwingenden Angaben im Wesentlichen den vorvertraglichen Informationspflichten?

77.) Gibt es zusätzliche Informationspflichten, die im Kreditvertrag enthalten sein müssen?

78.) Was geschieht, wenn der Kreditvertrag keine Angaben über den Sollzinssatz enthält?

79.) Was passiert mit dem Sollzinssatz, wenn der effektive Jahreszinssatz zu niedrig festgelegt wird?

80.) Wie wird vorgegangen, wenn der Kreditvertrag keine Bedingungen bei Änderungen von Sollzinssätzen oder sonstigen Entgelten enthält?

81.) Wann entfällt ein Anspruch auf Entschädigung des Kreditgebers?

82.) Gibt es Besonderheiten, die bei Leasinggeschäften zu beachten sind?

83.) Welche Verträge werden als "verbundene Verträge" angesehen?

84.) Was versteht man in Zusammenhang mit verbundenen Verträgen unter einer "wirtschaftlichen Einheit"?

85.) Welche Besonderheit besteht bei verbundenen Verträgen iZm dem Rücktritt?

86.) Was ist ein Kopplungsgeschäft?

87.) Was ist ein Bündelungsgeschäft?

88.) Wann kann ein Koppelungsgeschäft abgeschlossen werden?

89.) Ist bei einer Kündigung nach dem VKrG und HIKrG (im Gegensatz zu den allgemeinen Bestimmungen) die Einhaltung einer Frist notwendig? Für wen, für wen nicht?

90.) Kann eine Frist vereinbart werden? Darf diese länger als einen Monat vereinbart sein?

91.) Gelten die Kündigungsbestimmungen auch bei Leasingverträgen nach dem VKrG? Wenn ja, in welchen Fällen? Was gilt in den anderen Fällen?

92.) Welche besonderen Kündigungsvorschriften gelten für den Kreditgeber nach dem VKrG und welche nach dem HIKrG?

93.) Welche Wirkung hat es, wenn der Kreditnehmer seinen Kreditvertrag vorzeitig zurückzahlt?

94.) Kann der Kreditgeber eine Entschädigung verlangen? Welche Voraussetzungen bestehen? Gibt es Ausnahmen?

95.) Welche Auswirkung hat die vorzeitige Rückzahlung auf die Kreditvermittlungsprovisionen?

96.) Was versteht man unter dem Terminsverlust?

97.) Wofür sind die Regelungen über den Terminsverlust notwendig?

98.) Innerhalb welchen Zeitraumes ist es dem Verbraucher gestattet, vom Vertrag zurückzutreten? Wann beginnt die Frist zu laufen?

99.) Hat der Verbraucher Gründe für den Rücktritt zu nennen?

100.) Welche Folgen hat ein Rücktritt? Was muss der Verbraucher machen? Welche Verpflichtungen treffen den Kreditgeber? Hat der gewerbliche Vermögensberater bei Vermittlung eines Kreditvertrages einen Anspruch auf Vergütung, wenn der Verbraucher daraufhin zurücktritt?

101.) Ist ein Rücktritt auch bei allen Verbraucherleasingverträgen möglich?

102.) Was ist bei verbindlichen Angeboten zu beachten?

103.) Was ist unter den vorvertraglichen Informationspflichten zu verstehen?

104.) Wie lange ist einem Verbraucher eine Bedenkzeit zu geben?

105.) Wie lange kann ein Verbraucher vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen?

106.) Welche Folgen hat die Verletzung von Informationspflichten nach dem VKrG und HIKrG?

107.) Wer ist für Sanktionen nach dem VKrG und HIKrG zuständig?

Stand: 16.04.2023

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