Weitere Unterstützung für Industriebetriebe beim Thema Compliance
Leitl: „Im Dschungel der Bürokratie versuchen wir den Betrieben weiter Halt zu geben“
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Im Herbst wurde seitens der Sparte Industrie der WKOÖ als Unterstützung für die Industriebetriebe eine Checkliste zur Orientierung im Verwaltungsstrafrecht veröffentlicht. Diese Orientierungshilfe soll die vielfach herrschende Rechtsunsicherheit lindern, wurde aktuell überarbeitet und erweitert und ist ab sofort auf der Website der Sparte Industrie der WKOÖ abrufbar.
Konkret wurden auf Basis langjähriger Spruchpraxis der Gerichte Ansätze ausgearbeitet und für die unternehmerische Praxis Instrumente entwickelt, wie rechtssichere Kontrollsysteme im Unternehmen eingerichtet werden können. Ein solches Kontrollsystem beinhaltet eine Reihe von Verfahren, Prozesse, Richtlinien und Praktiken, die von einer Organisation implementiert werden, um die Einhaltung der sie treffenden Verwaltungsvorschriften sicherzustellen, ihre Vermögenswerte zu schützen und ihre Reputation zu gewährleisten.
„Mit dem Anstieg der Komplexität der rechtlichen Anforderungen gewinnen auch interne Kontrollsysteme und Compliance-Maßnahmen immer mehr Bedeutung für Betriebe, egal welcher Größe. Durch die Implementierung entsprechender Compliance-Maßnahmen in die Geschäftsprozesse können nicht nur Haftungsrisiken minimiert werden, sondern im Idealfall auch Wettbewerbsvorteile generiert werden“, sagt Wilhelm Bergthaler, Dekan der Juristischen Fakultät und Partner bei Haslinger/Nagele, der die Erstellung der Liste juristisch geführt hat.
„Die Bürokratie entwickelt sich weiter und weiter. Das ist leider nichts Neues. Aus diesem Grund müssen wir aber auch unsere Hilfestellung für die Betriebe ausbauen, deshalb auch die Erweiterung der Checkliste. Darüber hinaus haben wir es auch geschafft, einen Compliance-Stresstest für Unternehmen anbieten zu können“, freut sich Stefan Leitl als Vorsitzender der Strategiegruppe Betrieb und Umwelt. Möglich wurde dies durch eine Kooperation der Sparte Industrie mit der Rechtsanwaltskanzlei Haslinger/Nagele. Ein solcher Stresstest findet unter Einbindung aller relevanten Unternehmensfunktionen statt und soll den Betrieben dabei helfen, die bestehenden Compliance- und IKS-Strukturen zu analysieren. Allfällige weitere, bisher nicht bedachte Risikobereiche zu identifizieren und wichtigen Input für mögliche Verbesserungs- und Weiterentwicklungsmaßnahmen liefern.
Alle Unterlagen zu diesem Thema sind hier zu finden.