Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachvertretung

Lebensmittelsicherheit hängt nicht von der Herkunft ab

Koßdorff: Alle Staaten müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und kontrollieren

Lesedauer: 1 Minute

(Wien, 5.2.2019) „Lebensmittelsicherheit ist oberstes Gebot und von allen Teilnehmern entlang der Lebensmittelkette, also vom Stall bis zum Teller, einzuhalten. Nur wenn sich alle Marktteilnehmer an die Gesetze halten, können Vorfälle wie aktuell in Polen verhindert werden. Eine nationale, verpflichtende Herkunftskennzeichnung für österreichische Hersteller würde die Sicherheit von Lebensmitteln freilich nicht verbessern, wie jetzt manche Stimmen aus der Landwirtschaft behaupten. Entscheidend ist, dass die Vielzahl an bestehenden Regeln für Lebensmittel in allen Ländern und von allen Partnern in der Lebensmittelkette eingehalten, kontrolliert und sanktioniert wird. Kennzeichnung kann die einwandfreie Produktion in der Landwirtschaft und der Weiterverarbeitung nicht ersetzen. Hier ersuchen wir in der öffentlichen Debatte um mehr Umsicht", erklärt Katharina Koßdorff, Geschäftsführerin des Fachverbandes der Lebensmittelindustrie.

Sicherheit und Herkunft sind zwei Paar Schuhe

Koßdorff präzisiert: „Die Sicherheit von Lebensmitteln und deren Herkunft dürfen in der österreichischen Debatte nicht vermischt werden. Das wäre unseriös. Denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun." Eine national verpflichtende Kennzeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln schafft nämlich nicht mehr Sicherheit; sie kann die sorgfältige und gesetzeskonforme Herstellung im eigenen Land und in anderen Staaten nicht kompensieren. „Jedes Lebensmittel muss sicher sein, egal, woher es kommt. Das erwarten sich zurecht die Verbraucherinnen und Verbraucher", so Koßdorff weiter.

Hintergrund: Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus hat vor, eine nationale, zwingende Herkunftsangabe bei verarbeiteten Lebensmitteln (Fleischprodukten, Milch, Eiprodukten, verarbeiteten Produkten und Milchprodukten) einzuführen. Diese geplante Regelung geht deutlich über bereits geltendes EU-Lebensmittelrecht hinaus und gilt nur für inländische Hersteller. Gegen diese Benachteiligung der österreichischen Betriebe durch das Regierungsvorhaben spricht sich die Branche aus.


Die detaillierte Presseinformation finden Sie hier


Stand: 05.02.2019

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