Elefant schreitet in einer Savanne mit grünem Gras
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Artenschutz und Artenhandel

Washingtoner Artenschutzabkommen, CITES

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Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES bzw. Washingtoner Artenschutzübereinkommen) regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen und ihrer Produkte und soll dem Schutz dieser Tier- und Pflanzenarten dienen. Bisher gibt es mehr als 180 CITES-Vertragsstaaten, die alle 2-3 Jahre in einer Vertragsstaatenkonferenz Änderungen der in den Anhängen gelisteten Arten sowie Arbeitsprogramme beschließen sowie die Einhaltung der Konvention überprüfen.

Die CITES Bestimmungen werden durch EU-Verordnungen innerhalb der Europäischen Union einheitlich umgesetzt und in den einzelnen Mitgliedstaaten in der nationalen Gesetzgebung verankert.

Detaillierte Informationen zu CITES und den rechtlichen Grundlagen sowie notwendige Formulare für den Handel mit geschützten Tierarten finden Sie auf der Homepage Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Stand: 03.08.2021

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