Waldstimmung mit Lichteinfall
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Sparte Handel

Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung in Sicht

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25.10.2024

Nach intensiver Kommunikation auf EU-Ebene – unter anderem im Zuge einer Lobbying-Reise nach Straßburg im September gemeinsam mit unserem europäischen Dachverband EuroCommerce – freuen wir uns in der Bundessparte Handel über die Zustimmung des Rats am 16.10.2024 zum Antrag auf Verschiebung des Wirksamkeitsbeginn der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um 12-Monate auf 31.12.2025. Als letzten Schritt muss nun das EU-Parlament diesen Vorschlag annehmen und entsprechend im Amtsblatt veröffentlichen.

Die gewonnenen 12 Monate müssen vor allem dazu genutzt werden, die am 02.10.2024 durch die EU-Kommission veröffentlichten Dokumente (Frequently Asked Questions und Guidance, derzeit zunächst nur auf Englisch verfügbar) adäquat zu überarbeiten, sodass die Fragen der Unternehmen zur Umsetzung beantwortet und Widersprüche beseitigt werden. Besonders im Zuge der geforderten Informationsweitergabe entlang der Lieferkette sind die Anforderungen nachvollziehbar, einfach vor allem konsistent zu gestalten.

Die Rolle der KMUs – besonders als vorgelagertes Element der Lieferkette eines Nicht-KMUs - ist besonders zu beachten und adäquate Vorgaben zu treffen, sodass die gestellten Anforderungen an die Dokumentationen auch bewerkstelligt werden können.

Ebenso muss ein modus operandi für die derzeit nicht in die Pflicht genommenen Onlineplattformen aus Drittländern gefunden werden.

Daher betonen wir von Seiten der Bundessparte die Wichtigkeit einer tatsächlichen Vermeidung von Entwaldung und Waldschädigung zur Bereitstellung von Produkten am europäischen Markt. Die Umsetzung von Maßnahmen muss jedoch für die Unternehmen tragbar sein und nicht zu weiterer überbordender Bürokratie führen.

Regelmäßige Updates zum Thema EUDR finden Sie auf der Informationsseite der WKÖ Neue Vorschriften für entwaldungsfreie Lieferketten sowie unter "Recht" unserer Nachhaltigkeits-Seite EU-Entwaldungsverordnung im Handel.