Sekundärrohstoffhandel OÖ

Recycling-Baustoffverordnung 2015

Neue Regelungen für Recycling-Baustoffe

Lesedauer: 1 Minute

Die Recycling–Baustoffverordnung ist im BGBl. II Nr. 181/2015 kundgemacht worden. Sie tritt mit 1.1.2016 in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz. Durch verpflichtend vorgesehene Maßnahmen soll die Wiederverwendung und eine hohe Qualität von Recycling-Baustoffen erzielt werden.

Recycling-Baustoffverordnung (BGBl. II Nr. 181/2015)

FAQ zur Recycling-Baustoffverordnung

Stand: 26.11.2018

Weitere interessante Artikel
  • Kran beladet einen LKW mit Metallschrott, Konzept Recycling
    Seveso III Abfallbeförderung - Erleichterungen durch M287
    Weiterlesen
  • Eine Person in orange-reflektierender Jacke und blauer Hose zieht eine orange Mülltonne hinter sich her. Hinter der Person steht ein Müllauto
    EU-Abfallverbringungsverordnung 2024: Änderung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen
    Weiterlesen