Blick von oben auf eine Schienentransportstrecke mit Güterwägen voll Metallabfällen
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Sekundärrohstoffhandel OÖ

Abfalltransporte mit der Bahn

Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes: Verpflichtende Bahntransporte für Abfälle

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23.08.2023

Ab 1. Jänner 2023 müssen bestimmte Transporte von Abfällen künftig per Bahn erfolgen.

Transporte von Abfällen mit einem Gesamtgewicht von mehr als zehn Tonnen mit einer Transportstrecke auf der Straße von über

  • 300 km in Österreich ab 1. Jänner 2023,
  • 200 km in Österreich ab 1. Jänner 2024,
  • 100 km in Österreich ab 1. Jänner 2026,

haben per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (z. B. Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) zu erfolgen. 

Dies gilt nicht, wenn nachgewiesen wird, dass von der Bahn keine entsprechenden Kapazitäten bereitgestellt werden können, oder wenn beim Bahntransport die auf der Straße zurückzulegende Transportstrecke für die An- und Abfahrt zu und von einer der am nächstgelegenen Verladestellen im Vergleich zum ausschließlichen Transport auf der Straße 25 % oder mehr betragen würde.

Per 1.12.2022 ist die digitale Abfrageplattform für Bahntransporte von Abfällen, www.aufschiene.gv.at online gegangen und der Probebetrieb somit gestartet.

Für die vollständige Nutzung der Angebotseinholung ist die Einrichtung der Rollen für die digitale Plattform im Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) erforderlich. Die Administratoren der jeweiligen Unternehmen im USP können nun die Personen im Unternehmen für die digitale Plattform aufschiene berechtigen, damit diese Angebotszusagen einholen oder ein Geschäftspartnerservice durchführen können.

Weiter Informationen wie die teilnehmenden Eisenbahnverkehrsunternehmen, Abfallartenliste (in der Liste sind jene Abfälle aufgelistet, auf die sich die Eisenbahnverkehrsunternehmen im ersten Schritt konzentrieren) oder häufig gestellte Fragen (FAQs) finden sich auf der Homepage des BMK unter Digitale Abfrageplattform für Bahntransporte (bmk.gv.at).

Bei allfälligen Problemen können Sie sich von Montag – Freitag von 8:00 – 17:00 Uhr unter +43 (0) 800 21 53 59 oder servicebuero@bmk.gv.at an das Servicebüro des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) wenden.

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