Sekundärrohstoffhandel OÖ

Abfalltransport auf der Schiene ab 1.1.2023

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02.01.2024

In der AWG-Novelle Kreislaufwirtschaftspaket (BGBl. I Nr. 200/2021) wurde in den §§ 15 Abs. 9 bzw. 69 Abs. 10 AWG festgelegt, dass Abfalltransporte mit mehr als 10 Tonnen bei einer Transportstrecke auf der Straße von über

  1. 300 km in Österreich − ab 1. Jänner 2023,
  2. 200 km in Österreich − ab 1. Jänner 2024,
  3. 100 km in Österreich − ab 1. Jänner 2026,

diese per Bahn oder durch andere Verkehrsmittel mit gleichwertigem oder geringerem Schadstoff- oder Treibhausgaspotential (z.B. Antrieb mittels Brennstoffzelle oder Elektromotor) zu transportieren sind.

Digitale Abfrageplattform für Bahntransporte

Mit 1. Dezember 2022 hat der Betrieb der digitalen Abfrageplattform für Bahntransporte gestartet. Über diese Plattform haben Unternehmen zu prüfen, ob ein Transport per Bahn erforderlich ist, und im Bedarfsfall erfolgt auch hier die Einholung von Angeboten der Eisenbahnverkehrsunternehmen.

 zur Plattform

Die Vorabfrage, ob ein Transport mittels Bahn erforderlich ist oder nicht, kann jeder Benutzer durchführen. 


Anmeldung im USP für digitale Abfrageplattform erforderlich

Die Abfrage zur Einholung eines Angebots setzt eine Registrierung bzw. Anmeldung im Unternehmensserviceportal (USP) voraus. Damit der Benutzer ein Angebot einholen kann, muss ihm allerdings die konkrete Rolle im USP (Autorisierung vom Unternehmen) zugeordnet werden. Als Hilfestellung hat das BMK eine Anleitung für die Anmeldung am USP erstellt.