Pflanzenkeimling der aus Erde ragt umgeben von weißen Symbolen in Kreisen wie Windrad, im Kreis verlaufende Pfeile, Stromstecker, Haus, Pflanze und Tropfen
© Proxima Studio | stock.adobe.com
Sparte Handel

Regierungsprogramm – Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Die wichtigsten Vorhaben im Überblick

Lesedauer: 9 Minuten

07.03.2025

Konkret umfasst das Regierungsprogramm insbesondere folgende Maßnahmen im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz:

Sicherung der Energieversorgung und leistbare, stabile Energiepreise

Die Bunderegierung fordert und fördert eine Untersuchung ambitionierter Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene, um die Energieversorgung in Österreich langfristig zu sichern und Energiepreise möglichst rasch und nachhaltig auf ein wettbewerbsfähiges sowie planbares Niveau zu senken.

Beispielsweise sollen über Energieunternehmen neue "Power-to-Purchase Modelle" mit garantierten Energiepreisen für eine gewisse Dauer für Neuinvestitionen in der Wirtschaft attraktiver werden. Um den Wettbewerb anzuregen und damit für leistbare Energie zu sorgen, sollen die Möglichkeiten für Haushalte und Unternehmen gestärkt werden, sich aktiv an der Transformation des Energiesystems zu beteiligen und von der Energiewende zu profitieren (z.B. mittels Energiegemeinschaften; Aggregierungsverträgen, Peer-to-Peer Verträgen; Power Purchase Agreements etc.).

Ebenso verspricht die Bundesregierung die unmittelbare Einsetzung einer Expertengruppe zur Senkung der Energiepreise (z.B. durch Neuregelungen im Bereich Wettbewerbsstärkung, Abgaben, Netztarife, Netzverlustentgelte sowie Regelungen des Sozialtarifs und der Grundversorgung im Elektrizitätswirtschaftsgesetz).

Auf europäischer Ebene will sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der derzeitige Preisbildungsmechanismus (merit-order) hin zu einer stabileren Preisgestaltung überarbeitet wird.

Zukunftsfitte und leistbare Energienetze

Die Bundesregierung sieht die wichtige Rolle der Verbesserung des Eigenverbrauchs von selbsterzeugter Energie. Um eine Optimierung auch im PV-Ausbau zu erreichen, soll paralleler Speicherausbau forciert werden. In diesem Zusammenhang werden Rahmenbedingungen für den umfangreichen und kosteneffizienten Einsatz von Speicheroptionen zur Netzstabilisierung und Stärkung der Resilienz des Energiesystems angekündigt.

Hierzu gehört auch ein verbesserter einheitlicher Datenaustausch auf bestehenden Plattformen (Energiewirtschaftlicher Datenaustausch – EDA), sowie ein freiwillige gemeinsame Beschaffungsplattform (in Anlehnung an die Bundesbeschaffungs GmbH) für Energiewendekomponenten (wie z.B. Teile von Transformatoren).

Erneuerbaren-Ausbau und Effizienzsteigerung

In diesem Zusammenhang steht der Einsatz nachhaltiger, erneuerbarer Energiequellen. Als wichtiges Element wird daher auch die Transformation des Wärmesektors bei Gebäuden (z.B.: Biomasse, Solarthermie, Geothermie, Umgebungswärme, Abwärme) genannt.

Hier folgt die Regierung dem klassischen Ansatz von "first reduce, than replace" – also zuerst den Bedarf an Energie zu reduzieren und im Anschluss die Quellen gegen erneuerbare auszutauschen. Dafür benötigt es laut Bundesregierung eine deutliche Erhöhung der energetischen Sanierung im Gebäudesektor durch Gebäuderenovierung und Heizungsumstellung. Die Bundesregierung setzt daher eine zeitgerechte Überführung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie in das nationale Recht in Aussicht - mit dem Ziel der Planungssicherheit unter Berücksichtigung unterschiedlicher nachhaltiger Energieträger, sowie Evaluierung und Weiterentwicklung des Förderrahmens für thermische Sanierungen und Heizungstausch im Sinne besserer Kosteneffizienz und Optimierung für mehrgeschossige Gebäude. Hierzu gehört auch die kosteneffiziente Gestaltung der regulatorischen Rahmenbedingungen für die Nutzung, Umwidmung und Stilllegung der Gasnetzinfrastruktur (zur bestmöglichen Nachnutzung für Wasserstoff), Ausarbeitung einer Bundesstrategie für Geothermie und Ausbau "Grüner Gase" (d.h. Biomethan, als auch sonstige erneuerbare Gase gemäß Gaswirtschaftsgesetz) mit einem Zielwert von 6,5 TWh/a bis zum Jahr 2030.

Neben der Dekarbonisierung der (Raum-)Wärme werden auch entsprechende Vorgaben für die Strombereitstellung gelegt. So strebt die Bundesregierung an, um 100 % des steigenden inländischen Stromverbrauchs (national bilanziell) durch erneuerbare Quellen decken zu können, den Ausbau heimischer Energieträger (PV, Wind, Wasserkraft, Biomasse) zu forcieren.

Sozial ausgewogenen und umfassenden Klimaschutzpolitik vor dem Grundtenor einer "Europe First"-Strategie

Im Programm verankert wurde auf der einen Seite das Bekenntnis zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele, auf der anderen Seite aber auch die Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit und des Industriestandorts Österreich. Zudem wurde eine einmalige Nachhaltigkeitsoffensive für 2025 in der Höhe von 10 Mio. Euro angekündigt.

  • Verstärktes In-die-Pflicht-nehmen von Energielieferant:innen
    Finanzierung und Sicherstellung stabiler Energiepreise sind Kernelemente des Programms. Der Energiekrisenbeitrag Strom sowie der Energiekrisenbeitrag Fossile Energie sollen verlängert und so angepasst werden, dass bereits 2025 (also noch in diesem Jahr) sowie auch in den Folgejahren Einnahmen von 200 Mio € erzielt werden. Die Bundesregierung stellt aber auch klar, dass die Energieversorger einen spürbaren Beitrag zur Erreichung der verbindlichen EU-Effizienzziele leisten müssen – ohne Lieferantenverpflichtung. Sie sieht auch Bedarf in der Entwicklung eines "Energie-Krisenmechanismus" für Strom, Gas und Wärme - um im Bedarfsfall leistbare und wettbewerbsfähige Strom- und Gaspreise auf Basis der europäischen Rechtslage sicherzustellen. Preisänderungen im Krisenfall sind in diesem Szenario möglich, müssen aber begründet werden.
  • Forcierung von Energieeffizienzmaßnahmen
    Im Zusammenhang mit den Sanierungspotentialen zwecks Dekarbonisierung der Raumwärme kündigt die Bundesregierung das Ausschöpfung von allen EU-Finanzierungsmitteln für Energieeffizienzmaßnahmen an. Ergänzend soll es eine Evaluierung der bestehenden Beratungen auf ihre Wirksamkeit (Erreichung der Zielgruppen, tatsächliche Energiesparmaßnahmen) hin geben, und eine Steigerung der Energieeffizienz durch Haftungsübernahme für Contractoren.
  • Rechtssicherheit zum Thema Lebensmittelverschwendung
    Im Sinne der Ressourcenschonung wurde das Thema "Lebensmittel" getrennt im Programm betrachtet. Hierbei sieht die Bundesregierung Umsetzung und konsequentes Monitoring des "Aktionsplan nachhaltige öffentliche Beschaffung" inkl. des Bekenntnisses zu Regionalität und Saisonalität bei der Beschaffung von Lebensmitteln durch die öffentliche Hand. Angekündigt werden außerdem rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel, die abgegebenen Lebensmittelmengen (z.B. von Supermärkten) an soziale Einrichtungen zu erhöhen und zu erleichtern (Stichwort: Haftungsfragen). Die Bundesregierung setzt sich ergänzend zum Ziel, die Bildung der Konsument:innen zu fördern - insbesondere im Bereich Lebensmittelverschwendung. Ressourcenkonflikte mit dem Ziel der Dekarbonisierung – etwa durch die Verwendung von Lebensmitteln für die Biogasproduktion – müssen vermieden werden.
  • Forcierung der Kreislaufwirtschaft
    Die Bundesregierung sieht ein Bekenntnis zu einer nachhaltigen ressourcenschonenden und -effizienten Kreislaufwirtschaft als wesentliche Säule der zukunftsfähigen und kompetitiven Wirtschaftsentwicklung und Standortsicherung in Österreich. Angekündigt wird daher das Vorantreiben der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie inkl. Evaluierung und einer entsprechenden Weiterführung des Reparaturbonus, wie auch die Förderung von sozial-ökonomischen Betrieben und "Sharing-Economy"-Modellen. Das Ziel ist zumindest ein "level playing field" für Primär- und Sekundärrohstoffe in Österreich und der EU. Dazu gehören der forcierte Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Analyse der zukünftigen Verfügbarkeit von Sekundärrohstoffen aus heimischen Abfallströmen und biogenen Reststoffen und digitale Rohstoffbörsen. Die Bundesregierung möchte Österreich als Vorreiter für kreislaufwirtschaftliche Technologien und zirkuläre Produktionsprozesse und als Kernland einer "Central European Circular Region" mit den europäischen Nachbarn zur systematischen und strategischen Marktentwicklung für heimische zirkuläre Produkte und Dienstleistungen etablieren. Ergänzen zielt die EU-Kreislaufwirtschaft auf eine Ausweitung von Extended Producer Responsibility (EPR) auf neue Produktbereiche ab. Neue EPR-Systeme sollten in Österreich dahingehend gestaltet werden, dass übermäßige Kosten und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.
  • Kernelemente der Ökodesign-Verordnung zur Unterstützung der Kreislaufwirtschaft fördern
    Die Bundesregierung will sich für unabhängige Information von Konsument:innen über Umweltauswirkungen eines Produkts über den gesamten Lebenszyklus einsetzen. Das Motto lautet hier: Konsument:innen stärken, frühe Obsoleszenz verhindern. Die Bundesregierung fordert – analog den Plänen der EU - dass Produkte länger nutzbar sein müssen. Sie fordert daher produktspezifisch festgelegte lange Mindestlebensdauern sowie reparierfähige Produkte, wofür wiederum Ersatzteile verfügbar sein müssen. Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein.
  • Entbürokratisierung
    Die Bundesregierung tritt für eine Überprüfung des gesamten EU-Rechtsbestandes ein im Sinne einer Entbürokratisierung zur Unterstützung von Unternehmen und Bürger:innen. Es wird auf das Versprechen der EU hingewiesen, Berichtspflichten kritische zu sichten, mit dem Ziel, zumindest ein Viertel aller Berichtspflichten abzuschaffen – und das ohne Verwässerung der EU-Rechtsstandards. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Bürokratiebremse sowie zur transparenten Darstellung von Bürokratiekosten. Ein jährlicher Entbürokratisierungsbericht wird gelegt werden.
    Auch kündigt die Bundesregierung gesetzliche Wirkungsfolgenabschätzung von Gesetzesvorhaben auf die von Österreich umzusetzenden nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen an. Die Bundesregierung strebt an, die Umsetzung von EU-Vorgaben im Umwelt und Klimabereich so unbürokratisch wie möglich vorzunehmen.
    Hierbei nennt sie konkret, das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) mit dem Ziel einer Prozessoptimierung und einer gesteigerten Verfahrenseffizienz zu evaluieren und gegebenenfalls anzupassen. Auch plant sie einen schrittweisen Aufbau eines One-Stop-Shops unter der Berücksichtigung und Einbindung bestehender Lösungen und One-Stop-Payments für Unternehmen kombiniert mit dem Once Only-Prinzip – also der möglichst nur einmaligen Einmeldung von Daten bei öffentlichen Stellen. Zur Überwachung und als direkter Kontakt soll ein Deregulierungsbeauftragter als zentrale Stelle zur Entbürokratisierung im Staatssekretariat im Außenministerium bestellt werden. Des Weiteren nennt die Bundesregierung explizit eine Etablierung des Grundsatzes „Beraten statt Strafen“ im Bereich unternehmerischer Auflagen.
  • Überarbeitung bestehender Förderungen
    Im Rahmen einer einzurichtenden "Förder-Taskforce" kündigt die Bundesregierung an, die (bestehenden) Förderinstrumente zu evaluiert, mit dem Ziel sie effektiver zu gestalten. In diesem Zusammenhang wird auch eine schrittweise Ökologisierung klimaschädlicher Subventionen genannt. Die Überarbeitung der Förderlandschaft soll sozial ausgewogen, standortgerecht und inflationsdämpfend gestaltet werden. Angekündigt wird außerdem eine Evaluierung von Klimaförderungen auf Kosteneffizienz, Wirksamkeit und soziale Treffsicherheit. Mehrgleisigkeiten oder gar Widersprüche in der Förderabwicklung werden mit dem Ziel einer One-Stop-Shop-Lösung für alle Transformationsförderungen geprüft. Hierbei setzt sich die Bundesregierung für eine konsequente "Europe First"-Strategie gegenüber Asien und Amerika ein. Öffentliche Förderungen sollen vorwiegend für in Europa produzierte Güter fließen. Im öffentlichen Vergabewesen sollen EU-Produkte bevorzugt werden, indem ein Anteil von europäischer Mindestwertschöpfung für öffentliche Ausschreibungen und bei Inanspruchnahme europäischer Förderinstrumente verlangt wird.

Klimagesetz und internationale Beteiligung

Die Bundesregierung kündigt an, sich angemessen an der internationalen Klimafinanzierung zu beteiligen und seine internationale Klimapolitik zu verstärken. Auf europäischer Ebene will sie sich dafür einsetzen, dass die EU-Mitglieder insgesamt einen angemessenen Beitrag leisten.

Ein Klimagesetz soll den regulatorischen Rahmen für Maßnahmen, Werkzeuge und Governance zur Erreichung der Klimaziele und der Klimaneutralität, der Klimawandelanpassung und der Kreislaufwirtschaft schaffen. Dieses enthält laut Bunderegierung verbindliche jährliche Obergrenzen für nationale Gesamtemissionen. Der Klimafahrplan stellt zudem, gemäß dem Ziel der Klimaneutralität 2040, die Maßnahmen des Bundes und der Bundesländer dar. Die Einbindung von Bundesländern und Gemeinden, Sozialpartnerinnen und Zivilgesellschaft wird sichergestellt und ein wissenschaftlicher Expertenbeirat wird eingerichtet.

Die Bundesregierung strebt eine effektive Umsetzung des Green Deals an und setzt sich auf europäischer Ebene für eine umfassende Folgenabschätzung (Fitness-Check) der kumulierten Auswirkungen der Green-Deal-Gesetzgebung ein. Etwaige Zielkonflikte sollen damit identifiziert werden, um eine bestmögliche Umsetzung zu begünstigen.

Die Bundesregierung kündigt weiter an, den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) zu überarbeiten und unter Einbeziehung der Länder die Umsetzung der Maßnahmen unter den in diesem Regierungsprogramm formulierten Maßgaben in Angriff zu nehmen. Sie verspricht die Einrichtung einer Task Force "Klimawandelanpassung – zukunftsfittes Österreich", bestehend aus Vertreter:innen der Wissenschaft und Technik zur Beratung der Bundesregierung.

Verfahrensbeschleunigung durch effizientere Verwaltungsprozesse

Die Bundesregierung plant den stufenweisen Ausbau bereits vorhandener Service-Seiten des Bundes sukzessive zu einem "One-Stop-Shop" für alle natürlichen und juristischen Personen. Angekündigt wurde zu dem die Prüfung von Beschleunigungs- und Vereinfachungsmöglichkeiten von Verfahren und Verbesserung der Schnittstellen zwischen den Behörden gemäß Digital Austria Act sowie der Amtshilfe zur Verbesserung der Behördenzusammenarbeit.

Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Strategieanpassung

Die Bundesregierung setzt sich die Umsetzung einer österreichischen Strategie zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und zukunftssicheren Arbeitsplätzen zum Ziel. Diese besteht aus einer Industrie- sowie einer KMU-Strategie.

Angekündigt wurde zudem die Durchführung eines Benchmarkings, um Bereiche zu identifizieren, in denen der Staat Unternehmen effizienter unterstützen kann, z. B. durch Infrastruktur, Finanzierungen, Bürokratieabbau, digitale Verwaltungsprozesse und schnellere Genehmigungsverfahren. Auf europäischer Ebene will sich die Bundesregierung für mehr Planungssicherheit für die Wirtschaft, insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, einsetzen.

Sonstige nachhaltigkeitsrelevante Maßnahmen

Es wurden unter anderem noch folgende Maßnahmen im Regierungsprogramm präsentiert:

  • Abschaffung des Klimabonus, bei gleichzeitiger Teilkompensation für Pendlerinnen und Pendler in Form eines Absetzbetrages ab 1.1.2026
  • Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf E-Autos
  • Vorzeitige Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes für PV-Anlagen
  • Offensive "sauberes Österreich" - Verlagerung des Transports auf die Schiene (30 Mio € 2026, sowie unter Budgetvorbehalt zusätzlich 60 Mio € 2027).
  • Lückenschluss bei der Mobilitätsunterstützung für Lehrlinge: TOP Jugendticket für AusbildungsFit-Teilnehmer:innen und Lehrlinge, die über Bundesländergrenzen hinweg pendeln (5 Mio € jährlich) ab 2026
  • Ausnahme bei der Pfandannahmepflicht für kleinstflächige Unternehmen („Würstelstand/Kiosk-Regelung“)
  • Zukunftsorientierte Investitionen in Schlüsseltechnologien sollen Österreichs Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig stärken. Im Rahmen einer Technologieoffensive soll ein noch stärkerer Fokus auf Stärkefelder und Schlüsseltechnologiebereiche (z.B. Quantenphysik/-technologie, Produktionstechnologie, Mikroelektronik, Life Sciences, Materialforschung, Künstliche Intelligenz und Weltraumforschung) von der Grundlagenforschung bis zur konkreten Anwendung gelegt werden.
  • Rasche Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben für die Beschleunigung der Genehmigung für Energiewendeprojekte/Energieinfrastrukturgenehmigungen aus der Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) unter Wahrung hoher ökologischer Standards und frühzeitiger Einbindung der Öffentlichkeit.
  • Gesetzliche Genehmigungsfreistellung von PV-Anlagen und E-Ladestationen in § 76 b neu nicht auf Freiflächen.
  • Ermöglichung von Energiegemeinschaften für größere Unternehmen
  • Rechtzeitige Information für Betroffene im Falle eines Gasausstiegs und Information über Finanzierungs- und Förderungsmöglichkeiten für erneuerbare Alternativen zur Gasversorgung. Errichtung einer Anlaufstelle auf regionaler Ebene für eine gezielte Beratung.
  • Innovation zur Flexibilisierung des Strombezugs weiter forcieren, um den Energieverbrauch auf Zeiten niedriger Strompreise zu verlagern (z.B. im Bereich der Speichertechnologie sowie Digitalisierung und KI zur Automatisierung der Flexibilisierungsmöglichkeiten unter Wahrung des Datenschutzes)