Zwei Kinder spielen ein Computerspiel und halten Spielekonsolen in ihren Händen
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Spielwarenhandel

Neuer Gesamtvertrag Speichermedienvergütung und digitales Spielzeug

Wichtige Information für Spielwarenhändler

Lesedauer: 1 Minute

08.11.2024

Digitale Spielzeuge und Spielekonsolen bleiben weiterhin nicht vergütungspflichtig.

Somit entfällt auch ab sofort die Meldeverpflichtung für die in Verkehr gesetzten Mengen. Sollten schon Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften geleistet worden sein, so werden diese rückvergütet. Die Verwertungsgesellschaften setzen sich mit den betroffenen Händlern direkt in Verbindung.

Weitere Informationen zum neuen Gesamtvertrag finden Sie hier.

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