Lebensmittelhandel, Landesgremium
Informationsschreiben zum Thema "Bio-Kräutersalz"
Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat ein Informationsschreiben erstellt, dass die Frage der Kennzeichnung von "Bio-Kräutersalz" betrifft.
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28.02.2024
Die Problematik hat sich durch das In-Kraft-Treten der neuen Bio-Verordnung seit 1. Jänner 2022 (mehr Infos) und den noch nicht erlassenen Produktionsvorschriften für Bio-Salz ergeben.
Kern-Nachricht des Schreibens ist, dass bis zum Vorliegen dieser Produktionsvorschriften "Bio-Kräutersalz" wie bisher mit konventionellem Salz produziert und etikettiert werden darf und nach In-Kraft-Treten dieser Produktionsvorschriften eine Aufbrauchfrist von drei Monaten für auf Lager liegendes Bio-Kräutersalz vorgesehen ist.