Lebensmittelhandel, Landesgremium
Einwegkunststoff Richtlinie
Kennzeichnung für Hygieneprodukte, Feuchttücher, Tabakprodukte und Getränkebecher
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15.11.2023
Für den Handel äußerst relevant ist festzuhalten, dass als „Inverkehrbringen“ im Sinne der Richtlinie die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt eines Mitgliedstaats gilt. Betroffen sind daher Hersteller und Importeure, nicht jedoch der Handel, der bereits fertige Produkte bezieht.
Tritt der Händler als Hersteller auf („Eigenmarken“) treffen ihn die Verpflichtungen zur Kennzeichnung aber im vollen Umfang.
Wir weisen darauf hin, dass inzwischen auch ein Korrigendum bzgl. der geänderten Piktogramme veröffentlicht wurde: Berichtigung zur Kennzeichnung.
Außerdem sind die angekündigten Vektor-Graphiken von der Kommission nun in verschiedenen Formaten und Sprachen zum Download bereitgestellt.