Globale Mindeststeuer
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Kürzlich schlossen sich 130 von 139 Länder, die mehr als 90 % des weltweiten BIP repräsentieren, der OECD-Erklärung zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) an , die einen neuen Rahmen für eine internationale Steuerreform festlegt. Dieser umfasst die Aktualisierung des bestehenden internationalen Steuersystems, das weithin als nicht mehr geeignet für das digitale Zeitalter angesehen wurde.
Die Gespräche haben letztlich zu einem Zwei-Säulen-Ansatz bei der Modernisierung der globalen Steuerregeln geführt.
Säule 1 - Neuverteilung der Besteuerungsrechte
Säule 1 zielt darauf ab, eine gerechtere Verteilung von Gewinnen und Besteuerungsrechten, sicherzustellen. Die Besteuerungsrechte über MNEs sollen von ihren Heimatländern auf diejenigen Staaten umverteilt werden, in denen sie geschäftliche Aktivitäten haben und Gewinne erzielen. Das gilt unabhängig davon, ob die Firmen dort eine physische Präsenz haben.
Es wird erwartet, dass im Rahmen der ersten Säule die Besteuerungsrechte für mehr als 100 Mrd. USD an Gewinnen pro Jahr umverteilt werden. Die Erklärung sieht dafür im Gegenzug die Abschaffung aller nationalen Steuern auf digitale Dienstleistungen (in Österreich bspw. Digitalsteuer) und anderen ähnlichen Maßnahmen für Unternehmen vor.
Technische Umsetzung: Säule 1 gilt für multinationale Unternehmen (MNEs) mit einem weltweiten Umsatz von über 20 Mrd. Euro (künftig auf 10 Mrd. reduziert) und einer Rentabilität von über 10 %. Das Besteuerungsrecht wechselt ab 1 Mio. Euro Umsatz an jene Länder, wo die geschäftliche Aktivität ohne physische Präsenz stattfindet und die Gewinne erzielt werden. Für kleine Länder (BIP unter 40 Mrd.) wird die Schwelle auf 250.000 Euro gesenkt.
Säule 2 - Globaler Mechanismus gegen Basiserosion
Säule 2 zielt darauf ab, den Wettbewerb bei der Körperschaftssteuer durch die Einführung eines globalen Mindestkörperschaftssteuersatzes, den die Länder zum Schutz ihrer Steuerbemessungsgrundlagen nutzen können, einzudämmen. Die globale Mindestkörperschaftsteuer unter Säule 2 - mit einem Mindestsatz von mindestens 15 % - wird schätzungsweise jährlich rund 150 Mrd. USD an zusätzlichen globalen Steuereinnahmen generieren.
Was sind die nächsten Schritte?
Einige Detailfragen, einschließlich eines detaillierten Umsetzungsplans sollen bis Oktober 2021 geklärt werden. Der rechtliche Rahmen für beide Säulen soll im Jahr 2022 fertiggestellt werden, gefolgt von einer Implementierung im Jahr 2023. Zwischenzeitlich soll am 14. Juli 2021 der Vorschlag für eine EU-Digitalabgabe vorgestellt werden. Allerdings hat die US-Regierung die EU nachdrücklich aufgefordert, die Veröffentlichung zu verschieben, um die noch laufenden Diskussionen über eine globale Steuerreform nicht zu beeinträchtigen.