Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Videotheken

Alle Informationen zum Thema!

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14.11.2023

Zu den Grundinformationen der Videotheken zählen das Gewerberecht, die Öffnungszeiten, der Ausschank von Getränken und die Beschäftigung von Mitarbeitern. Die genauen Informationen dazu finden Sie im Merkblatt (Download-Dokument).

 

Seit November 1998 ist es möglich, dass Videotheken an Sonn- und Feiertagen zwischen 10:00 und 19:30 Uhr, an Samstagen bis 22:00 Uhr offen gehalten werden können und zu diesen Zeiten auch MitarbeiterInnen beschäftigt werden können. Diese Sonn- und Feiertagsöffnung war 1998 von den Videotheken im Rahmen einer bundesweiten Umfrage mehrheitlich gefordert worden. Da eine derartige Maßnahme nicht ohne Gewerkschaft durchsetzbar ist, wurde der Zusatz-Kollektiv für Videotheken abgeschlossen, der aufgrund der besonderen Arbeitszeiten ein um 10 % höheres Grundentgelt als der Rahmen-Kollektivvertrag vorsieht.

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