Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

Verbraucherrechte: Informationen und Musterverträge

Service für den Elektro- und Einrichtungsfachhandel

Lesedauer: 1 Minute

Seit 13.6.2014 gelten neue, umfangreiche Informationspflichten für Verbrauchergeschäfte. Insbesondere relevant sind diese für Vertragsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten. Auch Webshops müssen entsprechend angepasst werden. Das Bundesgremium hat einige Informationen und Musterverträge für Sie zusammengestellt.

Informationen Verbraucherrechte

Allgemeine Informationspflichten bei Verbrauchergeschäften im Überblick
Was bei der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie beachtet werden muss

Allgemeine Informationspflichten bei Verbrauchergeschäften im Detail
Entscheidende Änderungen für Unternehmen mit Geschäftskontakt zu Verbrauchern

Spezielle Informationspflichten im Fernabsatz B2C im Detail
Informationspflichten zwischen Unternehmen und Privaten

Rücktrittsrecht bei Warenkauf im Internet B2C - im Detail
Merkblatt: Formulierungsvorschläge und Tipps bezüglich Rücktrittsrechte und Informationspflichten bei Warenkäufen im Internet B2C

Der Bestell-Button im Webshop
Infoblatt

Webshops: Die wesentlichen Bestimmungen der Verbraucherrechte-Richtlinie und ihre Umsetzung in Österreich
Die neuen Bestimmungen für E-Commerce und Webshops 

Plakatvorlage VRUG für Elektro- und Einrichtungsfachhändler
Muster für Aushänge zum gesetzlichen Gewährleistungsrecht in Geschäften

Musterverträge

Stand: 28.07.2017

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