Elektro- und Einrichtungsfachhandel, Landesgremium

AGB-Förderung

Elektro- und Einrichtungsfachhandel OÖ 

Lesedauer: 1 Minute

05.04.2024

Das Landesgremium OÖ des Elektro- und Einrichtungsfachhandels fördert ab 1.1.2018 Mitgliedsbetriebe mit bis zu € 500.- für die Erstellung individueller Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die mit unserer Vertragskanzlei Prof. Hintermayr erarbeitet werden. 

Hier die Förderung im Überblick:

Mitglieder, die sich für den Betrieb individuelle AGBs erstellen lassen wollen, können bis zu € 500.- Förderung beanspruchen. Mit unserer Vertragskanzlei Prof. Hintermayr haben wir für die Erstellung von AGBs einen Pauschalbetrag in Höhe von € 1.000.- exkl. USt ausgehandelt. Davon fördert das Landesgremium bis zu € 500.- in Abhängigkeit, ob die AGBs ausschließlich für den Handel erstellt werden oder aber auch für andere, weitere Geschäftsbereiche des Mitglieds:

Ein reiner Handelsbetrieb im Landesgremium OÖ des Elektro- und Einrichtungsfachhandels erhält € 500.- für die Erstellung der AGBs. Hat dieser Handelsbetrieb noch zusätzliche (weitere) Gewerbeberechtigungen außerhalb des Handels, dann wird die Förderung nach Umsatzanteilen aliquotiert. Beispielsweise ein Elektrohändler/Einrichtungsfachhändler, der auch eine Berechtigung als Techniker/Tischler hat, würde bei einem Handelsumsatz von 80% eine Förderung von € 400.- für die Erstellung von individuellen AGBs erhalten. 

Wie kommt man zur Förderung:

Bitte nehmen Sie vorweg mit uns hinsichtlich der Förderung Kontakt auf, wo wir auch allfällige Fragen abklären können: T 05 90 909 4121 oder . Unser Vertragsanwalt wird von uns mittels einem Zuweisungsblatt verständigt und nimmt sodann mit Ihnen Kontakt auf.

Nach erfolgter Beratung und AGB-Erstellung bezahlen Sie das Honorar in Höhe von € 1.000.- netto direkt an die Vertragskanzlei. Danach senden Sie den ausgefüllten Förderantrag mit den erforderlichen Beilagen

  • Rechnungskopie der Kanzlei
  • Einzahlungsbestätigung
  • Kopie der erstellten AGBs

an uns. Der Antrag ist binnen 3 Monaten ab Bezahlung der Kanzleikosten an uns zu übermitteln. Die Überweisung der Förderung lt. Förderbedingungen erfolgt umgehend auf angegebenes Konto.

Details zur Förderung finden Sie unter Links in den Förderrichtlinien, sowie im Förderantrag.