Direktvertrieb, Landesgremium

Vermittlung von Gold – Anlageberatung

Für die Vermittlung von Gold gelten besondere Regeln

Lesedauer: 1 Minute

19.01.2024

Nach Auffassung der Gewerberechtsexperten der Wirtschaftskammern darf nur das bloße Vermitteln von Gold im Rahmen des freien Handelsagentengewerbes bzw. des Direktvertriebes ausgeübt werden.

Jegliche Anlageberatung in diesem Zusammenhang ist jedoch dem Gewerbe der gewerblichen Vermögensberatung vorbehalten bzw. würde der „Eigenart“ eines Handelsgewerbes widersprechen.

Eine Übersicht der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie wichtige Hinweise für den Ankauf von Gold und Edelmetallen wurde vom Fachverband der Finanzdienstleister erstellt: Checkliste Goldkauf

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Sozialversicherungspflicht und Befreiung von Pensions- und Krankenversicherungsbeiträgen
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Gewerbeordnung: Nebenrechte und andere Vorschriften für Direktberater
    Weiterlesen