Cybersicherheits-Richtlinie NIS2: FFG Förderung und Webinar-Video
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Cybersecurity Schecks – NIS2 Förderung für KMU
Mit der NIS2-Richtlinie gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit. Ziel der Richtlinie ist es, auf europäischer Ebene ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sicherzustellen. Einen wichtigen Bestandteil dieser Sicherheitsstrategie stellt die Stärkung der Sicherheit und Cyberabwehrfähigkeit von Unternehmen dar.
Mit der Förderung von Cyber Security Schecks werden österreichische KMU bei der Umsetzung der dafür erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unterstützt.
Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal EUR 10.000 . Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Die Anträge können ab sofort bis 15. Jänner 2023 gestellt werden.
Details und AntragstellungVideo NIS2 Webinar
Was ist die Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 und was kommt damit auf Unternehmen zu?
Im "WKO am Punkt"-Webinar vom 17.10.2023 wurden die neue Regelungen für mehr Cybersicherheit vorgestellt.