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HinweisgeberInnenschutzgesetz

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06.10.2023

Inhaltsverzeichnis

    HinweisgeberInnenschutzgesetz 

    Mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde die EU-Whistleblowing-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Ziel des HSchG ist, Personen, die Informationen über Missstände in ihrem beruflichen Umfeld aufdecken, vor Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen zu schützen. Damit werden Unternehmen mit 50 Beschäftigten und mehr (ausgenommen Einzelunternehmen) verpflichtet ein internes Hinweisgebermeldesystem einzurichten. 

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