![Mehrere braune Flaschen nebeneinandergereiht mit orangen Etiketten und schwarzem X, im Fokus eine Flasche mit der Aufschrift ätzend und Symbolen](https://www.wko.at/GenticsImageStore/448/252/cropandresize/smart/0/151/3200/1800/ooe/handel/arzneimittel-drogerie-parfuemerie/gefahrenstoffe-adobestock-a-bruno-24886694.jpeg)
Giftbeauftragter
Der Beauftragte im Betrieb
Lesedauer: 1 Minute
Wer muss einen Giftbeauftragten bestellen?
Jeder Betrieb, der Gifte herstellt oder in Verkehr bringt (Ausnahme: Apotheken). Falls die Bestellung eines Beauftragten wirtschaftlich nicht zumutbar ist, muss der Betriebsinhaber/Geschäftsführer die Aufgaben wahrnehmen.
Welche Voraussetzung muss ein Giftbeauftragter erfüllen?
Der Giftbeauftragte muss
- sachkundig sein oder
- eine fachlich entsprechende Berufsausbildung bezüglich des Umgangs mit dem verwendeten Gift und notwendige Kenntnisse der Ersten Hilfe besitzen
Er muss dauernd im Betrieb beschäftigt und während der üblichen Geschäfts- oder Betriebsstunden anwesend oder leicht erreichbar sein (sachkundiger Stellvertreter für den Verhinderungsfall erforderlich).
Welche Aufgaben hat der Giftbeauftragte?
- Überwachung der Einhaltung von gift- und chemikalienrechtlichen Vorschriften im Betrieb
- Information des Betriebsinhabers über festgestellte Mängel
- Zusammenarbeit mit Sicherheitsvertrauenspersonen und Präventivfachkräften im Betrieb
Die verwaltungsrechtliche Verantwortung des Betriebsinhabers oder Geschäftsführers wird nicht berührt!
Stand: 17.10.2019