Altwarenhandel, BG
Leitfaden zur Verbraucherrechterichtlinie
Infos zur wirksamen Anwendung
Lesedauer: 1 Minute
Mit dem vorliegenden Leitfaden soll ein Beitrag zur wirksamen Anwendung der am 25. Oktober 2011 angenommenen Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher („die Richtlinie“) geleistet werden. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 13. Dezember 2013 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Alle einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen müssen ab dem 13. Juni 2014 in Kraft sein.
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Stand: 26.09.2016