Altersverifizierung mit ID-Austria
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Die bestehende Handysignatur für die digitale Erledigung diverser Amtswege kann ab sofort mit "ID Austria" ersetzt werden, welche über die App "Digitales Amt" läuft. Während die Handysignatur noch bis Ende des Jahres 2023 aktiv bleibt, so wird sie ab 1. Jänner 2024 durch "ID Austria" abgelöst.
Bis zur Umstellung sollte man sich also für die neue App verifizieren, sofern digitale Services mit bisheriger Handysignatur-Funktion weiterhin genutzt werden möchten. Dafür ist ein persönlicher Termin, bzw. das Erscheinen in einem Magistrat (Städte), einem Finanzamt, einer Landespolizeidirektion, einem Gemeindeamt, oder Passbehörde notwendig, es sei denn, eine bereits aktive Handysignatur wurde schon von der Post oder A1 verifiziert.
Was ändert sich für den Handel?
Was ändert sich durch die ID Austria für den Handel? Eine Neuerung mit ID Austria ist der digitale Altersnachweis. Dieser kann in Trafiken, im Lebensmittelhandel, Tankstellen sowie beim Verkauf weiterer Waren mit Altersbeschränkung angewendet werden. Die überprüfende Person (z.B. Trafikant:in) kann in der App "eAusweis Check" auswählen, welche Altersberechtigung sie abfragen möchte und scannt den erstellten QR-Code.
Um eine praxisgerechte Umsetzung zu gewährleisten, werden Gespräche zwischen dem Ministerium und dem Handel stattfinden. Die Bundessparte Handel wird sich in diesen Dialogprozess einbringen und sich im Interesse des Handels einsetzen.
- Mehr zum digitalen Altersnachweis findet sich unter folgendem Link: https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/digitaler-altersnachweis.html Wie der digitale Altersnachweis genutzt werden kann, wird unter E-Ausweise beschrieben: https://eausweise.gv.at.
- Außerdem steht eine umfassende Seite mit Beantwortung der wichtigsten Fragen rund um die neue ID Austria unter den FAQs zur Verfügung: https://www.oesterreich.gv.at/id-austria/haeufige-fragen/allgemeines-zu-id-austria.html