Grafische Illustration eines aufgeklappten Notebooks auf dem Absolventenhut hängt, daneben Bücherstapel, Hintergrund türkis
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Sparte Handel

Änderungen Bildungskarenz mit 01.04.2025

Was sich für Beschäftigte im Handel ändert

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10.03.2025

Die geplante Abschaffung des Weiterbildungsgeldes/Bildungsteilzeitgeldes tritt mit 1.4.2025 in Kraft.

Die Übergangsbestimmungen:

  • Vereinbarungen, auf Grund derer der Bezug auf Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld mit spätestens 31.3.2025 begonnen hat oder die bis Ende März vom AMS zuerkannt wurden, gelten für die verbleibende, zuerkannte Bezugsdauer weiter.
  • Für bis Ende Februar 2025 abgeschlossene Vereinbarungen steht Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld zu, sofern die Bildungsmaßnahme spätestens am 31.5.2025 beginnt.
  • Arbeitnehmer:innen erhalten ein Rücktrittsrecht von einer bis zum 31.3.2025 vereinbarten Bildungskarenz/Bildungsteilzeit, wenn in diesen Fällen auf Grund der Gesetzesänderung (Wegfall des § 26/26a ALVG) ein Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld nicht mehr zuerkannt werden kann.

Ungeachtet der Streichung des Weiterbildungsgeldes und Bildungsteilzeitgeldes bleiben die Regelungen im AVRAG in Kraft (z.B. zu Sonderzahlungen, Urlaub, Abfertigung).

Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass mit den Sozialpartnern bis Ende 2025 eine Nachfolgeregelung geschaffen wird, über die wir zeitnah informieren werden.

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