Lebens- & Sozialberater OÖ
Zugangsvoraussetzungen Sportwissenschaftliche Beratung (§ 119 Abs. 1 GewO 1994)
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sportwissenschaftlichen Beratung berechtigt, wenn sie die erfolgreiche
Absolvierung der Studienrichtungen Sportwissenschaften oder Leibeserziehung an
einer inländischen Universität oder einen Diplomabschluss in einer
Trainerausbildung an einer Sportakademie des Bundes nachweisen.
Stand: 10.05.2022