Textilreiniger, Wäscher und Färber

Datenschutz-Grundverordnung für Textilreiniger

Die Wichtigsten Fakten zur DSGVO im Überblick 

Lesedauer: 1 Minute

Textilreiniger haben im täglichen Geschäftsverkehr mit Kundendaten zu tun. Auch für sie gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Die Innung Mode und Bekleidungstechnik hat zu Ihrer Unterstützung eine Übersicht über die von der WKO und anderen Organisationen bereitgestellten Unterlagen (Musterbeispiele, Anleitungen, etc.) zusammengestellt. 

Unterlagen und Hilfestellung zur DSGVO

Kurz und Kompakt: Das 1x1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Checkliste

Online-Ratgeber zur Datenschutz-Grundverordnung

Online-Ratgeber zu den Informationsverpflichtungen

Weitere Informationen finden Sie unter wko.at/datenschutz

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten löst die derzeitigen DVR-Meldungen ab. Es muss u.a. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, den Zweck der Datenverarbeitung, die Kate­gorien der betroffenen Personen und der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern und die Beschreibung der Datensicherheitsmaßnahmen enthalten.

Das Verfahrensverzeichnis ist eine genaue Übersicht, welche personenbezogenen Daten im Unternehmen verarbeitet werden. Dabei wird auch berücksichtigt, welche Daten, wie, wo und zu welchem Zweck benutzt werden. Die Aufstellung eines Verfahrensverzeichnisses ist für jedes Unternehmen vorgeschrieben.

Stand: 21.03.2020