Gewerbewortlaute / Betriebsgründung
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Inhaltsverzeichnis
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
- Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
- Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
- Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels
- Hufschmied
- Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern
- Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen
- Schleifen von Schneidewaren
- Messerschmiede einschließlich der Erzeuger von Hieb- und Stichwaffen ausgenommen das Schleifen von Schneidewaren (freies Gewerbe)
- Oberflächentechnik (Metallschleifer und Galvaniseure)
- Metalldesign (Gürtler u. Ziseleure, Metalldrücker)
- Graveur (freies Gewerbe)
- Metall- und Eisengießer (freies Gewerbe)
- Stempelerzeuger und Flexografen (freies Gewerbe)
Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
BGBl. II Nr. 79/2003
Novelle mit Artikel 37 BGBl. II Nr. 399/2008
Tätigkeitsbeschreibung Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau
Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
BGBl. II Nr. 79/2003
Novelle mit Artikel 37 BGBl. II Nr. 399/2008
Tätigkeitsbeschreibung Metalltechnik für Land- und Baumaschinen
Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
BGBl. II Nr. 79/2003
Novelle mit Artikel 37 BGBl. II Nr. 399/2008
Tätigkeitsbeschreibung Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau
Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels
BGBl. II Nr. 100/2003
Novelle mit Artikel 48 BGBl. II Nr. 399/2008
Gewerbeinformation
Informationen zur Befähigungsprüfung finden Sie hier.
Hufschmied
Dieses Gewerbe ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden
Tätigkeitsbeschreibung Huf- und Klauenbeschlag:
1. Korrektur, Beschlag und Pflege von Hufen und Klauen
2. Schmieden und Anpassen von Hufeisen
Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern
Dieses Gewerbe ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden
Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen
Dieses Gewerbe ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden
Schleifen von Schneidewaren
Teilgewerbeverordnung_Schleifen von Schneidewaren
Messerschmiede einschließlich der Erzeuger von Hieb- und Stichwaffen ausgenommen das Schleifen von Schneidewaren (freies Gewerbe)
Dieses Gewerbe ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden
Tätigkeitsbeschreibung Messerschmied
Oberflächentechnik (Metallschleifer und Galvaniseure)
BGBl. II Nr. 71/2003
Novelle mit Artikel 33 BGBl. II Nr. 399/2008
Tätigkeitsbeschreibung Oberflächentechnik
Metalldesign (Gürtler u. Ziseleure, Metalldrücker)
BGBl. II Nr. 71/2003
Novelle mit Artikel 33 BGBl. II Nr. 399/2008
Tätigkeitsbeschreibung Metalldesign
Graveur (freies Gewerbe)
Dieses Gewerbe ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden.
Tätigkeitsbeschreibung Graveur
Metall- und Eisengießer (freies Gewerbe)
Dieses Gewerbe ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden.
Tätigkeitsbeschreibung Metall- und Eisengießer
Stempelerzeuger und Flexografen (freies Gewerbe)
Dieses Gewerbe ist an keinen Befähigungsnachweis gebunden.