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Sparte Gewerbe und Handwerk

KV-Einigungen im Metallgewerbe 2024

KV für Arbeiter:innen und Angestellte abgeschlossen

Lesedauer: 10 Minuten

20.12.2023

Kollektivvertrag für Arbeiter:innen im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe

Ist-Löhne steigen um 8,2 %. Die Lehrlingseinkommen werden mit festen Sätzen zur Attraktivierung der Lehrlingsausbildung erhöht, zusätzlich erhalten Lehrlinge bis zum 3. Lehrjahr das Klimaticket.

„Ich bin froh, dass ein massiver Personalabbau im Handwerk und Gewerbe vermieden wird. Die überproportionale Erhöhung bei den Lehrlingen im ersten Lehrjahr soll ein Signal an die Jugend sein, eine Lehre in einem der vielfältigen Berufe des Metallgewerbes zu beginnen. Ein Start in eine Berufsausbildung im Metallgewerbe ist eine Garantie für Karriere und beruflichen Erfolg“, erklärt Verhandlungsleiter Kommerzialrat Andreas Lahner.

Die heuer vereinbarte Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne beträgt 8,5% ab 1.1.2024. Die IST-Löhne steigen mit Jahreswechsel um 8,2 %.

Die Lehrlingseinkommen betragen nunmehr monatlich je nach Lehrjahr zwischen 932 und 1.886,50 €. Zusätzlich erhalten die Lehrlinge in den ersten drei Lehrjahren das Österreich-Klimaticket, das alle Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln österreichweit abdeckt. „Damit soll auch heuer ein Zeichen gesetzt werden, dass Klimaschutz auch ein wichtiges Anliegen der Betriebe ist“, so Arbeitgeber-Verhandlungsleiter Andreas Lahner, der überzeugt ist, dass dies weiterhin ein weiteres positives Signal in Richtung Aufwertung der Lehre, aber auch in Richtung Bewusstsein für den Klimaschutz darstellt.

Nächtigungsgeld und alle lohnbezogenen Zulagen steigen um 8,5 %, mit Ausnahme der Nachtarbeits- und der Schichtzulagen, die in schon in de Vorjahren vereinbart wurden. Für die Entfernungszulagen werden neue Sätze gesondert festgelegt.

Neuerlich verlängert wurde die Möglichkeit einer Freizeitoption, die bei Einverständnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Wahl zwischen Lohnerhöhung oder mehr Freizeit ermöglicht.

Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für rund 123.000 Arbeiterinnen und Arbeiter und rund 19.000 Lehrlinge in knapp 50.000 Betrieben mit insgesamt etwa 240.000 Beschäftigten ab 1. Jänner 2024.

Das Ergebnis im Detail: Wirksamkeit ab 1.1.2024 

Die heuer vereinbarte Erhöhung der IST-Löhne beträgt 8,2 Prozent ab 1.1.2024, die Mindestlöhne steigen mit Jahreswechsel um 8,5 Prozent. Die IST-Erhöhung betrifft rund 80% aller Arbeiter:innen im Metallgewerbe.

Bei der Forderungsübergabe wurde als Ausgangsbasis ein VPI-Durchschnitt von 9,55 Prozent festgestellt. Mit dem Abschluss liegt die IST-Erhöhung 1,35 Prozent unter der rollierenden Inflation und die KV-Erhöhung 1,05 Prozent!

Es wurde heuer auch erstmalig ein 2-Jahresabschluss vereinbart.

Detailbestimmungen

  1. Erhöhung der IST – Löhne um 8,2%.
  2. Erhöhung der KV- Löhne um 8,5%.
  3. Erhöhung der Lehrlingsentschädigungen: 1. Lehrjahr € 932, 2. Lehrjahr € 1.085, 3. Lehrjahr 1.410,50 und 4. Lehrjahr € 1.886,50. Wie bisher sind auf Wunsch des Lehrlings diesem in den ersten 3 Lehrjahren die Kosten für ein Klima Ticket Ö im Kalenderjahr 2024 zu ersetzen. Damit soll die Akzeptanz umweltfreundlicher Mobilität bei der jungen Generation gefördert werden.
  4. Erhöhung der Entfernungszulagen und des Nächtigungsgeldes um durchschnittlich 8,5%.
  5. Nachtarbeits- und Schichtzulage für die 2. und 3. Schicht wird wie bereits vereinbart ab 2024 angehoben.
  6. SEG-Zulagen werden um 8,5% erhöht.
  7. Erhöhung der Montagezulage auf € 1,09.

Monatliche Mindestgrundlöhne in EURO gültig ab 1.1.2024:

Lohngruppe Monatslohn in Euro 
Lohngruppe Techniker 3.921,70
Lohngruppe 1 3.590,40
Lohngruppe 2 3.202,68
Lohngruppe 3 2.779,74
Lohngruppe 4 2.601,15
Lohngruppe 5 2.476,61
Lohngruppe 6 2.424,45
Lohngruppe 7 2.424,45

KV-Zulagen bzw. Entfernungszulagen und Nächtigungsgeld in EURO gültig ab 1.1.2024:

ZulageEuro
kleine Entfernungszulage 11,28
mittlere Entfernungszulage 26,40
große Entfernungszulage 58,59
Nächtigungsgeld 20,83
Schmutzzulage  0,70
Erschwerniszulage 0,70
Gefahrenzulage 0,70
Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) 3,016
Schichtzulage (zweite Schicht) 1,004
Schichtzulage (dritte Schicht) 3,016
Montagezulage 1,09

Erhöhung der monatlichen Lehrlingseinkommen ab 1.1.2024:

Lehrlingseinkommen gültig ab 1.1.2024 in Euro

LehrjahrEuro
1. Lehrjahr    932,00
2. Lehrjahr 1.085,00
3. Lehrjahr 1.410,50
4. Lehrjahr 1.886,50

Teilqualifizierung gem. § 8b Abs. 2 BAG idF BGBl I 32/2018: Mindestsätze pro Monat ab 1.1.2024 in Euro:

1. Ausbildungsjahr ............ 932,00
2. Ausbildungsjahr ............ 983,00
3. Ausbildungsjahr ..........1.034,00

Rahmenrechtliche Änderungen ab 1.1.2024:

Freizeitoption: Statt der Erhöhung der Ist-Löhne kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren. Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, so gilt jedenfalls folgende Bestimmung: Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 12 Stunden 18 Minuten.

Verlängerung des Flexi-Modells für Spengler bis 30.4.2025 zur Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung von Arbeitnehmern.

Kostenersatz für ein Klima Ticket Ö für das Kalenderjahr 2024 für Lehrlinge wie bisher.

Entlohnung für Pflichtpraktikanten: Die Regelung betreffend die Entlohnung von Pflichtpraktikanten wird für die Berufszweige der Gold- und Silberschmiede sowie der Uhrmacher in der Bundesinnung der Kunsthandwerke ab 01.01.2024 – 31.12.2025 (2 Jahre) ausgesetzt. Die Kollektivvertragsparteien kommen überein die Aussetzung der Regelungen betreffend die Entlohnung von Pflichtpraktikanten zum 31.12.2025 zu evaluieren.

Der Überstundenzuschlag für qualifizierte Überstunden wird von 75% auf 100% erhöht.

Wird sowohl für den 24. als auch für den 31. Dezember Urlaub vereinbart, so ist für diese beiden Urlaubstage nur ein ganzer Urlaubstag vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abzuziehen.

Teuerungsprämie 2024: Sollte für die Gewährung der steuer- und abgabenfreien Teuerungsprämie o.ä. für das Jahr 2024 eine kollektivvertragliche Ermächtigung erforderlich sein, kommen die Vertragsparteien überein, eine entsprechende Formulierung in der Folge zu vereinbaren.

Lohnabschluss 1.1.2025

1. Die am 31.12.2024 bestehenden Ist-Monatslöhne der am 1.1.2025 in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge), die über dem jeweiligen monatlichen Mindestgrundlohn 2024 (Abschnitt IX) liegen, sind in Höhe der rollierenden Inflation für den Zeitraum 1.Oktober 2023 bis 30.September 2024 zuzüglich 0,5% zu erhöhen. Sollte die rollierende Inflation in diesem Zeitraum ≥ 5% übersteigen, werden Lohnverhandlungen für die Erhöhung der Ist-Monatslöhne ab 01.01.2025 neu angesetzt.

2. Die kollektivvertraglichen monatlichen Mindestgrundlöhne werden im Ausmaß der rollierenden Inflation für die Monate 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erhöht. 

3. Die Entfernungszulagen (ausgenommen jene, wo die Höhe mit € 26,40 vereinbart ist; diesbezüglich finden noch Gespräche im Herbst 2024 statt.) und das Nächtigungsgeld werden um die rollierende Inflation für die Monate 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erhöht.

4. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um die rollierende Inflation für die Monate 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024.

5. Lehrlingseinkommen werden im Ausmaß der rollierenden Inflation für die Monate 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erhöht.

Der Kostenersatz für ein Klima Ticket Ö für das Kalenderjahr 2025 wird grundsätzlich vereinbart, sofern die jetzt gültigen Bestimmungen aufrecht bleiben und die Höhe von maximal € 821,00 nicht überschritten wird.

6. Die Freizeitoption in der im Anhang IIIa verankerten Form wird auch für das Kalenderjahr 2025 vereinbart.

Die Lohntabelle und der Kollektivvertrag werden gerade mit der ProGe abgestimmt und danach zeitnah publiziert. Die verbindliche Textierung ist der Endfassung des Kollektivvertrags 2024 zu entnehmen.


Hinweis:
Bei dem Inhalt auf auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) in Kraft.



Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes 

Ist-Gehälter der Angestellten im Metallgewerbe steigen 7,8 %, Mindest-Gehälter um durchschnittlich 8,2 %

Bei der Kollektivvertragsverhandlung für die Angestellten im Metallgewerbe am 19. Dezember wurde nach intensiver Verhandlungszeit eine für beide Seiten tragbare Einigung zwischen den Chefverhandlern der Arbeitgeber:innen in der WKÖ, Kommerzialrat Andreas Lahner, und der GPA, Ing. Robert Winkelmayer, erzielt.

Die Erhöhung der Ist-Gehälter beträgt in allen Verwendungsgruppen und Meister:innengruppen 7,8 %. Die Mindest-Gehälter werden in allen Verwendungsgruppen und bei den Meister:innen um durchschnittlich 8,2 % erhöht.

Die Lehrlingseinkommen steigen überproportional, um ein deutliches Zeichen zur Attraktivierung der dualen Berufsausbildung zu setzen. Weiters erhalten die Lehrlinge – so wie letztes Jahr - bis zum dritten Lehrjahr ein Klimaticket Österreich, um das Bewusstsein der künftigen Fachkräfte für umweltverträgliche Mobilität zu fördern.

„Für die Betriebe bedeutet die Erhöhung der Gehälter eine gerade noch akzeptable Belastung angesichts der schwierigen Lage“, gibt sich Arbeitgeber:innenverhandler Kommerzialrat Lahner überzeugt, denn „auch andere Betriebsausgaben, wie stark gestiegene Energiekosten- und Materialpreissteigerungen müssen erst verdient werden“.

Weiters wurde ein Zweijahresabschluss vereinbart. Die Höhe der Ist-Gehälter beträgt per 1.1.2025 0,5% über der durchschnittlichen Inflation zwischen Oktober 2023 und September 2024. Die Mindestgehälter steigen mit 1. Jänner 2025 lediglich um die durchschnittliche VPI-Rate.

Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für die rund 98.000 Angestellten in ca. 50.000 Betrieben ab 1. Jänner 2024.

Das Verhandlungsergebnis im Detail:

In der KV-Verhandlung für die Angestellten im Metallgewerbe konnte gestern, den 19.12.2023, mit der Gewerkschaft GPA ein 2 -Jahresabschluss erzielt werden.

Bei der Forderungsübergabe wurde als Ausgangsbasis ein VPI-Durchschnitt von 9,55 Prozent festgestellt. Mit dem Abschluss liegt die IST-Erhöhung 1,75 Prozent, die KV-Erhöhung 1,35 Prozent unter der rollierenden Inflation!

Detailbestimmungen:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter ab 1.1.2024 in

  • der Verwendungsgruppe I  um  8,70 %
  • der Verwendungsgruppe II um  8,50 %
  • der Verwendungsgruppe III um 8,30 %
  • der Verwendungsgruppe IV um 8,10 %
  • der Verwendungsgruppe V um  8,00 % 
  • der Verwendungsgruppe VI um 8,00  %
  • der Meistergruppe um 8,10 %.
  • der Verwendungsgruppe V/Obermeister um 8,00%
  • der Verwendungsgruppe IV/Meister um 8,10%

2. Erhöhung der IST – Gehälter ab 1.1.2024 in

  • den Verwendungsgruppen I bis VI um 7,80 %,
  • der Meistergruppe um 7,80 %.

3. Erhöhung der Sondervergütung gem. § 6 RKV auf € 2,55

4. Erhöhung der Reiseaufwandsentschädigungen (ohne Kilometergeld):

  • Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. b: € 11,61
  • Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. c: € 26,40
  • Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. d: € 51,11 bzw. € 26,40
  • Gemäß § 10 Ziff. 4 lit. e: € 18,15

5. Erhöhung der monatlichen Lehrlingseinkommen:

  • 1.Lehrjahr     €    882,00
  • 2. Lehrjahr    € 1.035,00
  • 3. Lehrjahr    € 1.360,50
  • 4. Lehrjahr    € 1.836,50

Kostenersatz für ein Klima Ticket Ö für das Kalenderjahr 2024

Der Lehrberechtigte hat den Lehrlingen, die sich im Kalenderjahr 2024 jeweils im ersten, zweiten oder dritten Lehrjahr befinden, auf deren Wunsch die Kosten für ein Klima Ticket Ö in Höhe von maximal € 821,00 wie folgt zu ersetzen: im ersten Lehrjahr werden die Kosten erst nach Absolvierung der gesamten Probezeit ersetzt. Endet das Lehrverhältnis vor Ablauf des entsprechenden Lehrjahres gemäß § 15 Abs. 3 BAG (ausgenommen § 15 Abs. 3 lit. f) oder §15 Abs. 4 lit. f oder lit. g sind die auf den Rest des Lehrjahres zu viel bezahlten Kosten des Klima Tickets Ö vom ehemaligen Lehrling zurückzuzahlen.

Die Kosten des Klima Tickets Ö sind dem Lehrling nach der Vorlage des Nachweises über den Kauf des Klima Tickets Ö (Rechnung und Kopie des Klima Tickets Ö)) mit der darauffolgenden Lohnabrechnung auszubezahlen. Werden dem Lehrling die Kosten für ein Klima Ticket Ö ersetzt, entfällt der Anspruch auf jegliche anderen Fahrtkostenersätze aus diesem Kollektivvertrag. Lehnt der Lehrling hingegen den Kostenersatz für das Klima Ticket Ö ab, so bleiben alle sonstigen Ansprüche auf Fahrtkostenersätze aus diesem Kollektivvertrag aufrecht.

Die Regelung betreffend die Vergütung von Pflichtpraktikanten wird für die Berufszweige der Gold- und Silberschmiede sowie der Uhrmacher in der Bundesinnung der Kunsthandwerke ab 01.01.2024 ausgesetzt. 

6. Rahmenrechtliche Änderungen im Kollektivvertrag für Angestellte des Metallgewerbes vom 27.11.2017:

§ 4 Abs. 2 wird ergänzt:

Wird sowohl für den 24. als auch für den 31. Dezember Urlaub vereinbart, so ist für diese beiden Urlaubstage nur ein ganzer Urlaubstag vom gesetzlichen Urlaubsanspruch abzuziehen.

§ 9e. lautet neu:

§ 9e. Kündigungstermine
Wurde nicht durch Dienstvertrag die Kündigung zum Quartalsende oder zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats vereinbart, so gilt die Kündigung zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats als vereinbart. Dies gilt für Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2024 neu begründet werden.

7. Mitarbeiterprämie 2024

Sollte für die Gewährung der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie o.ä. für das Jahr 2024 eine kollektivvertragliche Ermächtigung erforderlich sein, kommen die Vertragsparteien überein, eine entsprechende Formulierung in der Folge zu vereinbaren.

8. Gehaltsabschluss 1.1.2025

1. Die am 31.12.2024 bestehenden Ist-Monatsgehälter der am 1.1.2025 in den Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge), die über dem jeweiligen monatlichen Mindestgrundgehalt 2024 der Gehaltstabelle ab 1.1.2024 liegen, sind in Höhe der rollierenden Inflation für den Zeitraum 1.Oktober 2023 bis 30.September 2024 zuzüglich 0,5% zu erhöhen. Sollte die rollierende Inflation in diesem Zeitraum 5% oder mehr betragen, werden Gehaltsverhandlungen für die Erhöhung der Ist-Monatsgehälter ab 01.01.2025 neu angesetzt.

2. Die kollektivvertraglichen monatlichen Mindestgrundgehälter werden im Ausmaß der rollierenden Inflation für die Monate 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erhöht.

3. Die Entfernungszulagen (ausgenommen jene, wo die Höhe mit € 26,40 vereinbart ist) und das Nächtigungsgeld werden um die rollierende Inflation für die Monate 1.Oktober 2023 bis 30.  September 2024 erhöht.

4. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen um die rollierende Inflation für die Monate  1.Oktober 2023 bis 30. September 2024.

5. Lehrlingseinkommen werden im Ausmaß der rollierenden Inflation für die Monate 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 erhöht.

Der Kostenersatz für ein Klima Ticket Ö für das Kalenderjahr 2025 wird grundsätzlich vereinbart, sofern die jetzt gültigen Bestimmungen aufrecht bleiben und die Höhe von maximal € 821,00 nicht überschritten wird.

9. Geltungstermin für die Gehaltstabelle: 1.1.2024

Die Gehaltstabelle und der Kollektivvertrag werden gerade mit der GPA abgestimmt und danach zeitnah publiziert. Die verbindliche Textierung ist der Endfassung des Kollektivvertrags 2024 zu entnehmen.


Hinweis:
Bei dem Inhalt auf auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) in Kraft.



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