Sparte Gewerbe und Handwerk

Meistertitel – Imageschub für den beruflichen Ausbildungsweg

Die höchste Stufe der beruflichen Ausbildung in Österreich wird sichtbar aufgewertet. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung vom 08. Juli 2020 wurde der Meister- und Meisterinnentitel eintragungsfähig für offizielle Dokumente.

Lesedauer: 2 Minuten

15.11.2023

Das heißt: Wer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat, darf seinem Namen in Führerschein, Reisepass und anderen öffentlichen Urkunden den Titel "Mst." oder "Mst.in" voranstellen!

Warum soll der „Meistertitel“ vor dem Namen geführt werden?

Qualifikationen sollen sichtbar gemacht werden!
Mit dieser Qualifikationsbezeichnung zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie in Ihrem Beruf mit der Meisterprüfung die höchste Qualifikation erworben haben.
Führen viele Meister und Meisterinnen ihren Titel vor dem Namen an, wird auch in der Öffentlichkeit deutlich: Die Meisterausbildung ist jedenfalls gleich viel wert wie eine akademische Ausbildung!

Wer darf den „Meistertitel“ führen?

Nur Personen, die die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, dürfen den Meistertitel führen. Dabei ist gleichgültig, wann die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt wurde, d.h. hat eine Person bereits vor Inkrafttreten der neuen Bestimmungen, z.B. um die Jahrtausendwende, die Meisterprüfung abgelegt, steht ihr die neue Regelung rückwirkend zur Verfügung.

Eine Meisterprüfung gilt als erfolgreich abgelegt, wenn Sie alle, in der Prüfungsordnung vorgesehenen 5 Module erfolgreich absolviert haben. Sie erhalten von der Meisterprüfungsstelle ein Meisterprüfungszeugnis.

Nicht berechtigt sind Personen, die keine Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung abgelegt haben, sondern eine andere Ausbildung absolviert haben, wie z.B. Küchenmeister, Werkmeister udgl.

Gilt die Regelung auch für Personen mit Befähigungsprüfung?
Nein, dafür ist noch keine gesetzliche Regelung geschaffen worden, die Befähigten das Führen eines Titels vor dem Namen erlaubt.

Wie darf der „Meistertitel“ geführt werden?

Als Kurzform:
Mst. Max Mustermann
Mst.in Susanne Musterfrau
Mst.in Susanne Musterfrau

Mit vollem Wortlaut:
Meister Max Mustermann
Meisterin Susanne Musterfrau

In Kombination mit anderen Titeln:
Wenn Sie z.B. zwei Meistertitel führen dürfen:
MMst. Max Mustermann oder Mst. Mst. Max Mustermann
MMst.in Susanne Musterfrau oder Mst.in Mst.in Susanne Musterfrau
MMst.in Susanne Musterfrau oder Mst.in Mst.in Susanne Musterfrau

Wenn Sie neben dem Meistertitel auch andere Titel, mit denen der Abschluss einer Ausbildung belegt wird, führen dürfen, empfehlen wir Ihnen immer zuerst den Meistertitel anzugeben:
 
Mst. Ing. Max Mustermann
Mst.in Ing. Susanne Musterfrau
Mst.in Ing.in Susanne Musterfrau

Mst. Mag. Max Mustermann
Mst.in Mag. Susanne Musterfrau
Mst.in Mag.a Susanne Musterfrau

Mst. Dr. Max Mustermann
Mst.in Dr. Susanne Musterfrau
Mst.in Dr. in Susanne Musterfrau

Mst. Max Mustermann, MA
Mst.in Susanne Musterfrau, MA
Mst.in Susanne Musterfrau, MA

Wenn Sie neben dem Meistertitel z.B. einen Berufstitel führen, empfehlen wir den Berufstitel voranzustellen:

KommR Mst. Mag. Max Mustermann
KommR Mst.in Mag. Susanne Musterfrau
KommR Mst.in Mag.a Susanne Musterfrau

Muss ich den „Meistertitel“ beantragen?

Eine eigene Anmeldung ist nicht erforderlich!
Wenn Sie eine Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben, steht Ihnen das Recht zur Führung des Meistertitels direkt aufgrund der Gewerbeordnung zu.
Sie prüfen eigenständig, ob Sie den Meistertitel führen dürfen.

Wie erfolgt die Eintragung in amtliche Urkunden (wie z.B. Reisepass, Führerschein, etc.)?
Die Eintragung in amtliche Urkunden erfolgt durch die Vorlage Ihres Meisterprüfungszeugnisses bzw. Ihres Meisterbriefs bei jener Behörde, die für die Ausstellung der öffentlichen Urkunde zuständig ist (z.B. Bezirksverwaltungsbehörde, Magistratisches Bezirksamt, Landespolizeidirektion, Verkehrsamt usw.).

Mit welchen Konsequenzen habe ich beim unberechtigten Verwenden des „Meistertitels“ zu rechnen?
Die Strafbestimmung für Verwaltungsübertretungen ist im § 368 Gewerbeordnung 1994 geregelt. Die Strafhöhe geht bis 1.090 Euro. Die zuständige Behörde ist die Gewerbebehörde.
Zusätzlich können Ansprüche nach dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG) geprüft werden.

Ab wann gilt die Regelung?

Ein Monat ab Veröffentlichung der Novelle der Gewerbeordnung im Bundesgesetzblatt (voraussichtlich Ende August 2020).

Fragen zur Eintragung in Ihren Dokumenten beantwortet Ihnen die jeweilige Behörde (z.B. Welchen Nachweis muss ich erbringen, um den Titel im Führerschein eintragen zu lassen?).

Für Fragen zu Ihrer Meisterprüfung bzw. Ihrem Prüfungszeugnis steht Ihnen das WKO Prüfungsmanagement unter pruefungen@wkooe.at oder unter 05-90909-4030 gerne zur Verfügung.