Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe
Arbeitsvermittlung OÖ
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Lesedauer: 1 Minute
13.02.2024
Arbeitsvermittlung ist ein freies Gewerbe.
Unter Arbeitsvermittlung versteht man:
- die
Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Arbeitgebern zur Begründung von
Arbeitsverhältnissen
- die
Zusammenführung von Arbeitsuchenden mit Auftraggebern (Zwischenmeistern,
Mittelspersonen) zur Begründung von Heimarbeitsverhältnissen im Sinne des
Heimarbeitsgesetzes 1960, BGBl. Nr. 105/1961
- die
Vermittlung von Arbeitsuchenden oder Au-pair-Kräften von Österreich in das
Ausland und vom Ausland nach Österreich
- die Veröffentlichung und Verbreitung von Stellenangeboten und Stellengesuchen, es sei denn, dass diese Tätigkeit nicht der Hauptzweck ist