Zahntechniker:innen
Konformitätserklärung
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Im Zusammenhang mit der Anfertigung von Zahnersatz steht die Aushändigung einer Konformitätserklärung an den Patienten.
Die Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung, mit der der Verantwortliche (Zahnarzt bzw. Zahntechniker) rechtsverbindlich erklärt, dass der Zahnersatz der Verordnung BGBl. Nr. 291/1997 und somit auch Anhang I der Richtlinie 93/42/EWG entspricht und ausschließlich für den genannten Patienten bestimmt ist.
Stand: 19.02.2019