Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz für Gärtner und Floristen
Was man bei Kundenverträgen beachten muss
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Das Gesetz (BGBl. 33/2014, Anhang) bringt neue rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere
- generelle Informationspflichten für alle Verträge
- umfassende Sonderbestimmungen für Außergeschäftsraumverträge und Fernabsatzverträge (weitreichende vorvertragliche Informationspflichten, verlängertes Rücktrittsrecht, Formularpflichten für den Unternehmer, gravierende Sanktionen bei Verstoß gegen Informationspflichten)
- Neuregelung des Gefahrenübergangs im Versendungskauf
- Unzulässigkeit von Mehrwertnummern für Kundenhotlines
Außergeschäftsraumverträge im Überblick
Das VRUG
bringt neue Regelungen für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen
geschlossen werden, das bedeutet für die unternehmerische Praxis, dass mit diesem
Zeitpunkt z.B. die Geschäftsabläufe, Formblätter und AGB an die neuen Bedingungen
angepasst sein müssen.
Die Vorgaben für Außergeschäftsraumverträge kommen nicht zur Anwendung für Verträge von Betrieben des Gewerbes und Handwerks (Auszug aus § 1 Abs 2 FAGG),
- die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden (§ 3 Z 1) und bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet,
- über Gesundheitsdienstleistungen gemäß Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. Nr. L 88 vom 4.4.2011 S. 45, unabhängig davon, ob sie von einer Einrichtung des Gesundheitswesens erbracht werden, dies mit Ausnahme des Vertriebs von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Fernabsatz, über den Bau von neuen Gebäuden, erhebliche Umbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden oder die Vermietung von Wohnraum
- über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständendes täglichen Bedarfs, die vom Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers geliefert werden
Außerdem sind die Vorgaben für Außergeschäftsraumverträge dann nicht anzuwenden, wenn der Unternehmer z. B. in die Wohnung kommt, um lediglich Maß zu nehmen oder eine Schätzung vorzunehmen, und der Vertrag danach erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Geschäftsräumen des Unternehmers oder mittels Fernkommunikationsmittel (z.B. per E-Mail) geschlossen wird.
Geschäftsräume
sind definiert als unbewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer
seine Tätigkeit dauerhaft ausübt, oder bewegliche Gewerberäume,
in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt.
Wenn der Vertrag nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des
Unternehmens (d.h. zum Beispiel in der Wohnung, auf der Baustelle, etc.) geschlossen
wird,
- gelten umfassende vorvertragliche Informationspflichten und Bestätigungserfordernisse für den Vertrag grundsätzlich jeweils auf Papier oder einem anderen dauerhaften Datenträger,
- ist dem Verbraucher nach Abschluss des Vertrages eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages oder eine Bestätigung des geschlossenen Vertrages grundsätzlich auf Papier zur Verfügung zu stellen,
- hat der Verbraucher eine Frist von 14 Kalendertagen,um vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, sofern nicht eine Ausnahme greift (siehe unten). Für den Fall, dass der Verbraucher nicht entsprechend den Vorgaben über das Rücktrittsrechts belehrt wurde, verlängert sich die Rücktrittsfrist. Die verlängerte Frist beträgt 12 Monate und 14 Tage. Wenn die Belehrung innerhalb von 12 Monaten nachgeholt wird, endet die Frist 14 Tage nach Erhalt dieser Information.
Muster für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht bestehen z.B. für während der Rücktrittsfrist vollständig erbrachte Dienstleistungen, allerdings nur, wenn zusätzlich die Erbringung mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme, dass er das Rücktrittrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, begonnen wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht u.a. auch für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder bei Verträgen, bei denen der Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert wurde, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen.
Muster für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen
- Rücktrittsrecht besteht nicht, da dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten
- Rücktrittsrecht besteht nicht, da Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
Wenn der Verbraucher möchte, dass eine Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnt, dann hat der Unternehmer den Verbraucher aufzufordern, ein entsprechendes „ausdrückliches Verlangen“ auf einem dauerhaften Datenträger (d.h. also in der Praxis bei Außergeschäftsraumverträgen meist auf Papier) zu erklären.
Muster für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern außerhalb von Geschäftsräumen
- Rücktrittsrecht besteht zunächst, entfällt jedoch, da Unternehmer mit Dienstleistungen auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme, dass er sein Rücktrittsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert, noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen und diese in der Folge vollständig erbracht hat.
Alle
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Stand: 06.07.2022