Rechtliche Infos Heilmassage

Rahmenvereinbarung von Physio Austria mit der ÖGK

Stellungnahme der Bundesinnung zum Rahmenvertrag

Lesedauer: 3 Minuten

Im Bereich der Physiotherapie hat es in fünf Bundesländern bereits Rahmenverträge mit Physiotherapeuten gegeben, insgesamt waren dadurch Verträge mit rund 290 PhysiotherapeutInnen abgeschlossen.

Aufgrund der österreichweiten Rahmenvereinbarung soll es nun 590 VetragsphysiotherapeutInnen geben. In der Rahmenvereinbarung ist in der Anlage 1 eine Zusammenstellung für alle Bundesländer enthalten. Bestehende Verträge werden in diese Planstellen eingerechnet und erhöhen diese Zahl nicht.

Laut Telefonat mit der Präsidentin von Physio Austria gibt es österreichweit ca. 16.000 Physiotherapeuten. Also könnten ca. 3,7 % der PT eine solche Rahmenvereinbarung abschließen, nachdem sie den Bewerbungsprozess bei der ÖGK positiv absolviert haben. Wenn diese Rahmenvereinbarung von 2 Personen geteilt wahrgenommen wird, sind es etwas über 7 %.

Umgelegt auf die Berufsgruppe der Heilmasseure wären dies österreichweit 110 Heilmasseure (bei 2970 HM österreichweit)!

Mit der zuständigen Abteilung in der ÖGK wurde bereits gesprochen, um die weiteren Möglichkeiten für die HM ausloten zu können.

Es wurde von beiden GesprächspartnerInnen (ÖGK; PT) versichert, dass es bei den Verhandlungen keinerlei Absicht gab und gibt den Kostenzuschuss an Patienten für von HeilmasseurInnen durchgeführte Heilmassagen zu streichen.

In weiterer Folge werden von der Bundesinnung Gespräche mit den Landesinnungen aufgenommen, um ein Meinungsbild zu erhalten, ob dieses Thema, nämlich der Abschluss eines Rahmenvertrages für die vertretene Berufsgruppe, nun weiter vorangetrieben werden soll, nachdem dieses in den letzten Jahren nicht der Fall war.

Aber klar ist, dass sich die Bundesinnung unabhängig davon, welche weitere Vorgehensweise eingeschlagen wird, wieder bei der ÖGK und den anderen Sozialversicherungsträgern nachdrücklich für eine Anpassung der Tarife im Rahmen der Refundierung für die HM-Patienten einsetzen wird, so wie es auch in den letzten Jahren immer gemacht wurde und Erfolge erzielen werden konnte.

Die Rahmenvereinbarung stellt nach einer ersten Begutachtung eine Spezialisierung der Physiotherapeuten auf den Bereich der aktiven Therapien dar. Schaut man die Rahmenvereinbarung durch, stellt sich dar, dass das Berufsbildes der Heilmasseure durch diesen Vertragsabschluss nicht ausgelöscht wird. Die Heilmassage und sonstige apparative Leistungen sind laut Anlage 6 als additive Leistung genannt, sind nur zusätzlich zur physiotherapeutischen Leistung zu erbringen und eine Abrechnung ist mit 10 % der Fälle (= Patientenanzahl je Quartal) limitiert. HM sind die SpezialistInnen im Bereich der Heilmassage und KPE sowie natürlich der anderen im HM-Berufsbild verankerten Techniken.

Viele Heilmasseure glauben nach diesen Pressemeldungen, dass diese mit einem Rahmenvertrag auch 60 Euro für die Heilmassage bekommen würden. Das ist nicht der Fall. Die Rahmenvereinbarung sieht diesen Betrag für die aktive Therapie vor. Ein PT erhält für eine Heilmassage in der Mindestdauer von 15 Minuten 5,67 Euro (Tarif B), 6,67 Euro (Tarif A, angestellte Therapeutin) oder 8 Euro (Tarif A). Tarif A kommt zum Tragen, wenn es Praxisräumlichkeiten gibt, die den Vorgaben des Rahmenvertrages entsprechen, Tarif B, wenn dies nicht der Fall ist.

Der Zuschuss für Patienten von HeilmasseurInnen ist gemäß aktuellem Tarif für 10 Minuten bei 4,47 Euro, für 20 Minuten bei 8,93 Euro.

Heilmasseure bekommen, wenn man die 20 Min auf 15 Minuten herunterrechnet ca. 6,70 Euro (bzw. 26,79 Euro auf die Stunde gerechnet) - also mehr als die ab 2022 geplante geringste Refundierung und weniger als die maximale Refundierung.

Aber im Bereich der KPE ist es nach dieser Rahmenvereinbarung nun so, dass hier eine eindeutige Besserstellung der Physiotherapie im Vergleich zur Heilmassage erfolgt ist. Ebenso ist der Tarif für Hausbesuche stark erhöht im Vergleich zu jenem für den Bereich der freiberuflichen HeilmasseurInnen. Laut aktueller Satzung sind es für die Berufsgruppe der Heilmasseure 17,85 Euro beim Hausbesuch und 8,18 Euro / 13,63 Euro / 22,16 Euro bei KPE mit der Dauer von 30 Min / 50 Min / 70 Min. Auffällt, dass für die freiberuflichen Physiotherapeuten diese Tarife bei der KPE übrigens ident sind. Siehe hier.

Dies hat die Bundesinnung bereits bei der ÖGK angesprochen und wird dies auch noch schriftlich bei den zuständigen Stellen einbringen, um bei allen Tarifposten, wo dies nicht gegeben ist, eine Angleichung der Refundierung für die HM- Patienten zu fordern. Bislang waren die Tarife für freiberufliche PT und freiberufliche HM im Bereich der Heilmassage und KPE übrigens bereits angeglichen und gleich hoch. Dort müssen die Refundierungen für die Patienten der HM unbedingt wieder hin.

Welchen Rechtsstatus die Bundesinnung und Landesinnungen dabei bei den Sozialversicherungsträgern haben, ist hinlänglich bekannt. Das Vertragsverhältnis besteht zwischen den PatientInnen und den Sozialversicherungsträgern. Diese wären zuständig sich für eine bessere Refundierung einzusetzen. Es hält aber die Bundesinnung nicht davon ab, hier für die KollegInnen und PatientInnen aktiv zu sein.

Es ist wichtig, dass auch die Heilmasseure/Heilmasseurinnen und die Innungen als Interessenvertretung von den HM-Leistungen überzeugt sind und nicht davon sprechen, dass HM eingespart oder ausgelöscht werden.

Als Berufsgruppe mit sehr guter Ausbildung, haben HM eine sehr gute Buchungslage und die PatientInnen nehmen die Leistungen auch trotz geringer Refundierung in Anspruch.

Stand: 21.10.2021

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