#digitalisierungstipps #tipp 8 E-Commerce und Fernabsatz
Besonderheiten im Online-Handel
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Für Verträge zwischen Unternehmern und Kunden im Internet gelten, neben den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, viele Sondervorschriften. Davon sind auch Gewerbe- und Handwerksbetriebe betroffen, die z.B. Webshops betreiben oder Bestellungen per Homepage oder E-Mail ermöglichen. Dieser #digitalisierungstipp gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte.
Was ist „E-Commerce“?
Mit diesem Begriff werden der elektronische Handel bzw. der Internethandel bezeichnet. Rechtswirksame Verträge können sowohl im Internet, als auch per E-Mail entstehen.
Welche Pflichten hat der Unternehmen im E-Commerce gegenüber dem Kunden (B2C)?
- Auch im Internethandel gelten die allgemeinen zivilrechtlichen Rechtsvorschriften!
- Zum Beispiel müssen auch hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bereitgestellt werden, und zwar VOR Abschluss der Bestellung.
- Das E-Commerce-Gesetz (ECG) fordert darüber hinaus allgemeine und besondere Informationspflichten bei Werbung und Webshops.
- Im B2C-Bereich gibt es darüber hinaus noch zusätzliche Informationspflichten im Fernabsatz und spezielle Regelungen zu Rücktrittsrechten bei Dienstleistungen im Internet und bei Downloads.
- Die Verbraucherrechte-Richtlinie legt seit 2014 zusätzlich rechtliche Rahmenbedingungen für den Verkauf von Waren in Webshops fest.
- Weiters entstehen durch das Alternative Streitbeilegungs-Gesetz (AStG) Informationspflichten für Websites.
- Im E-Commerce gelten natürlich auch die Regelungen des Datenschutzes und der DSGVO.
Wo kann ich mich informieren?
Die WKOÖ bietet umfassende Informationen auf wko.at zu fast allen Themen rund um E-Commerce, Webshops & Co. Nachstehend einige Links zu verschiedenen Bereichen:
--> E-Commerce und Webshops – Maßnahmen, Tipps und Tools
--> Vertragsrecht im Internet – Besonderheiten von Verträgen im Online-Handel
--> Informationspflichten nach dem E-Commerce-Gesetz
--> Informationspflichten im Fernabsatz B2C
--> Rücktrittsrecht bei Dienstleistungen im Internet B2C
--> Rücktrittsrecht bei Downloads B2C
--> Informationspflichten für Websites (Alternative Streitbeilegung)
Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen haben oder Beratung brauchen, hilft Ihnen das Service Center der WKOÖ unter 05-90909 oder unter service@wkooe.at gerne weiter.
Viel Erfolg!