Bau, Landesinnung

Arbeitsgemeinschaften

Vertragsgrundlagen sowie Standards/Muster

Lesedauer: 1 Minute

Die zuletzt im Jahr 2008 herausgegebenen Arge-Vertragsgrundlagen (Geschäftsordnung, Vertrag, Vorvertrag) wurden einer Überarbeitung und Aktualisierung unterzogen und als Arge-Vertragsgrundlagen, Auflage 2016 neu herausgegeben.

Die neuen Vertraggrundlagen für Arbeitsgemeinschaften gelten ab 1. Jänner 2016

Die Geschäftsordnung (GO) 2016 sowie der Arge-Vertrag 2016 und der Arge-Vorvertrag 2016 werden als Bildschirmansicht zur Verfügung gestellt:

Ansichtsversion Geschäftsordnung für Arge-Verträge 2016

Ansichtsversion Arge-Vorvertrag 2016

Ansichtsversion Arge-Vertrag 2016

Datenschutzvereinbarung  Art. 26 DSGVO (Ergänzung zum Arge-Vertrag 2016) 

Bezugsquellen

Die Drucksorten (GO und Vertrag) sowie die Daten als PDF (GO) bzw. als Word-Ausfüllversion (Vertrag, Vorvertrag) können bei der Service GmbH der WKÖ (mservice@wko.at) oder im Webshop der WKÖ bestellt werden.

Die Preise bleiben unverändert:

  Preis inkl. USt
Arge-Vertrag
(Block)

€ 4,40

Arge-Geschäftsordnung
(Broschüre)

€ 7,70

Kombipaket als Download bestehend aus:

  • Arge-Geschäftsordnung (pdf)
  • Arge-Vorvertrag (Word-Ausfüllversion)
  • Arge-Vertrag (Word-Ausfüllversion)
  • Datenschutzvereinbarung §26 DSGVO 
    (Ergänzung zum Arge-Vertrag)

 inkl. Benutzerhinweise

€ 121,00

Aktuelle Standards und Muster des Fachverbandes der Bauindustrie

Arge-Verrechnungssätze ab 1. Mai 2021

Arge-Verrechnungssätze ab 1. Mai 2020

Arge-Verrechnungssätze ab 1. Mai 2019

Arge-Verrechnungssätze ab 1. Mai 2018

Kaufmännische Standards

Information zur Bestellung und Meldung verantwortlicher Beauftragter bei Argen

Muster Meldung des verantwortlich Beauftragten - Ausfüllversion

Schnittstellen-Beschreibung für den Daten-Austausch Arge-Auswertungen

Unterwerfungserklärungen

Die Geschäftsordnung (GO) für Arge-Verträge wird in der Praxis aufgrund einer Unterwerfungserklärung verbindlich. In einer solchen Erklärung verpflichtet sich ein Unternehmen, die Bestimmungen der Geschäftsordnung anzuerkennen und alle sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten als Partner einer Arge zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass die übrigen Arge-Partner eine gleichlautende Erklärung abgegeben haben.

Die Unterwerfungserklärung selbst wird in der Regel generell gegenüber dem Fachverband der Bauindustrie abgegeben und gilt in diesem Fall für alle Argen, die ab dem in der Erklärung genannten Zeitpunkt gegründet werden. Falls Unternehmen sich nur einmalig an einer Arge beteiligen, können diese alternativ eine auf die konkrete Arge bezogene Unterwerfungserklärung gegenüber den übrigen Arge-Gesellschaftern abgeben.

Generelle Unterwerfungserklärung

Einmalige Unterwerfungserklärung

Stand: 05.10.2021