Anforderungsformular
QR-Codes für Corona-Selbsttests
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Durch die 7. Novelle der 6. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung werden ab sofort selbst abgenommene Antigen-Tests in 3G-Bereichen (wie am Arbeitsplatz) wieder anerkannt. Voraussetzung ist, dass sie von einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurden. Dafür steht die Plattform www.selbsttest.ooe.gv.at/register zur Verfügung. Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests liegt bei 24 Stunden. Vorhandene QR-Codes, die noch aus der letzten Testphase vorrätig sind, sind weiter gültig.
Falls Sie in Ihrem Unternehmen Antigen-Selbsttests, die in der „common list of COVID-19 rapid antigen tests“der Europäischen Kommission gelistet sind, im Einsatz haben, können Sie dafür entsprechende QR-Codes bei uns anfordern. Die QR-Codes werden uns vom Land OÖ zur Verfügung gestellt und von uns an die Unternehmen verteilt.
Dieses Formular gilt nur für Betriebe über 100 Mitarbeiter!