Abmahnungen wegen Google Fonts | Oberösterreich
Seit Juli sind massenweise Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts auf Webseiten im Umlauf
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Konkret wird von den Webseitenbetreiber:innen 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz für das Einschreiten des Rechtsanwalts verlangt.
Hintergrund
Begründet wird der Schadenersatzanspruch mit der unzulässigen Weitergabe der IP Adresse der Userin durch die Verwendung von Google Fonts auf Websites in die USA. Da die USA ein unsicheres Drittland ist, kann diese Datenweitergabe unzulässig sein, sollten keine zusätzlichen Maßnahmen implementiert worden sein (zB Verschlüsselung, Pseudonymisierung, Einholung einer Einwilligung oÄ). Zur Höhe des Schadenersatzanspruches wird das Urteil eines deutschen Gerichts zitiert (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20). Anfang 2022 entschied dieses Landesgericht München, dass einer Userin Schadenersatz von 100 Euro aufgrund der Verwendung von Google Fonts ohne Einwilligung zu zahlen ist.
Österreichische Entscheidungen in dieser Sache gibt es noch nicht.
Was ist zu tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten haben?
Unsere derzeitige Empfehlung lautet:
Setzen Sie sich mit Ihrem IT-Dienstleister in Verbindung und nehmen Sie eine technische Überprüfung Ihrer Website vor:
- Ist Google Fonts auf Ihrer Website im Einsatz?
- Findet eine Kommunikation mit dem Google Server statt?
- Wurde die im Abmahnschreiben ausgewiesene IP-Adresse überhaupt erfasst und weitergeleitet?
Brauchen Sie Hilfe bei der technischen Überprüfung? Spezialisierte Berater finden Sie zB über das UBIT-Firmen-AZ.
- Falls keine Weiterleitung der IP-Adresse in die USA nachweislich erfolgt, besteht diesbezüglich keine Forderung auf Schadenersatz.
- Sofern die Überprüfung ergibt, dass Ihre Website nicht DSGVO konform gestaltet ist, sollte diese unverzüglich angepasst werden.
- Ob in diesem Fall der geforderte Schadenersatz zusteht, kann aufgrund der in Österreich derzeit noch ungeklärten Rechtslage nicht eindeutig beantwortet werden.
- Das Auskunftsbegehren im Schreiben des Rechtsanwalts sollte jedenfalls beantwortet werden: Musterschreiben zur Auskunftserteilung und Information zur Auskunftspflicht
- Nehmen Sie die Frist ernst und handeln Sie innerhalb der gesetzten Frist (14 Tage ab Datum des Schreibens).
Was kann bei Nichtreagieren auf das Abmahnungsschreiben drohen:
- Verfahren bei der Datenschutzbehörde
- Klage wegen Unterlassung und Schadenersatz und dem damit verbundenen Kostenrisiko