Im Einsatz für EPU: Unser Forderungsprogramm
Die WKO hat starke Forderungen für EPU erarbeitet und setzt sich für steuerliche Erleichterungen, soziale Absicherung und Bürokratieabbau ein.
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03.04.2024
Bereits erzielte Verbesserungen der Rahmenbedingungen für EPU
Ein-Personen-Unternehmen sind für alle Unternehmensbereiche selbst verantwortlich und stehen vor einer Reihe von Herausforderungen. Um die Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeiten zu verbessern, ist es der WKO bereits in der Vergangenheit gelungen, einige Verbesserungen zu erreichen. Dazu zählen unter anderem:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter:
Erhöhung der Abschreibungsgrenze von 800 Euro auf 1.000 Euro für die Abschreibung.
- Senkung der Einkommensteuertarife:
In der 2. Tarifstufe von 35 % auf 30 % (seit 2022), in der 3. Tarifstufe von 42 % auf 40 % (seit 2023).
- Verlängerung der Regelung zum Krankengeld für Selbständige:
Bei längerem Ausfall bei Krankheit oder Unfall von mehr als 42 Tagen rückwirkend ab dem 4. Krankenstandstag.
- Arbeitsplatzpauschale:
Einführung einer Abschreibungsmöglichkeit für den Arbeitsplatz im Wohnungsverband von 1.200,- Euro.
- Kleinunternehmerregelung:
Erhöhung der Umsatzgrenze, ab der Unternehmen Umsatzsteuer zahlen müssen, von 30.000 Euro auf 35.000 Euro
Die WKO fordert weitere Verbesserungen in drei Bereichen
Es gibt auch weiterhin viel zu tun! Daher hat die WKO ein starkes Forderungsprogramm für EPU erarbeitet und setzt sich laufend und mit Nachdruck für Verbesserungen in diesen drei Bereichen ein:
- Steuerliche Erleichterungen und Investitionsanreize
- Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
Weitere Erhöhung der Abschreibungsgrenze von 1.000 Euro auf 2.000 Euro. Dies würde eine direkte Absetzbarkeit der Betriebsaufwendungen bzw. -ausgaben ermöglichen und den Verwaltungsaufwand in der Gewinnermittlung reduzieren.
- Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
- Soziale Absicherung
- Früherer Anspruch auf Arbeitslosengeld: Einführung der unbefristeten Rahmenfristerstreckung und früherer Anspruch auf Arbeitslosengeld
Verkürzung der notwendigen Dauer der vor der Selbständigkeit liegenden unselbständigen Beschäftigung von 5 Jahren auf 3 Jahre.
- Früherer Anspruch auf Arbeitslosengeld: Einführung der unbefristeten Rahmenfristerstreckung und früherer Anspruch auf Arbeitslosengeld
- Abbau von Bürokratie
- Verbesserung der Kleinunternehmerregelung
Die umsatzsteuerliche Grenze in der Kleinunternehmerregelung beträgt gem. EU-Recht 35.000 Euro und sollte 2025 von der EU auf 85.000 Euro erhöht werden. In der Einkommensteuer gibt es bis zu einer Umsatzgrenze von 40.000 Euro die Möglichkeit, die Kleinunternehmerpauschalierung in Anspruch zu nehmen. Diese Pauschalierung stellt eine große Verwaltungsvereinfachung für Kleinunternehmer dar. Daher fordern wir die Anhebung dieser Grenze auf 85.000 Euro.
- Verbesserung der Kleinunternehmerregelung