Im Einsatz für EPU: Unser Forderungsprogramm
Die WKO hat starke Forderungen für EPU erarbeitet und setzt sich für steuerliche Erleichterungen, soziale Absicherung und Bürokratieabbau ein.
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Die WKO fordert weitere Verbesserungen in drei Bereichen
Ein-Personen-Unternehmen sind für alle Unternehmensbereiche selbst verantwortlich und stehen vor einer Reihe von Herausforderungen. Um die Rahmenbedingungen für Ihre Tätigkeiten zu verbessern, hat die WKO ein starkes Forderungsprogramm für EPU erarbeitet und setzt sich laufend und mit Nachdruck für Erleichterungen in diesen drei Bereichen ein:
1. Steuerliche Erleichterungen und Investitionsanreize
z. B.: Anhebung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter
Weitere Erhöhung der Abschreibungsgrenze von 1.000 Euro auf 2.500 Euro.
Dies würde eine direkte Absetzbarkeit der Betriebsaufwendungen bzw. -ausgaben ermöglichen und den Verwaltungsaufwand in der Gewinnermittlung reduzieren.
2. Soziale Absicherung
z. B.: Früherer Anspruch auf Arbeitslosengeld: Einführung der unbefristeten Rahmenfristerstreckung und früherer Anspruch auf Arbeitslosengeld
Verkürzung der notwendigen Dauer der vor der Selbständigkeit liegenden unselbständigen Beschäftigung von 5 Jahren auf 3 Jahre.
3. Abbau von Bürokratie
z. B.: Verbesserung der Kleinunternehmerregelung
Mit der Anhebung der umsatzsteuerlichen Grenze auf 55.000 Euro in der Kleinunternehmerbefreiung wurde ein erster Schritt in Richtung Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung gesetzt. Mit Anfang 2025 erhöht die EU diese Grenze auf einen Rahmenbetrag von 85.000 Euro. Um den Verwaltungsaufwand bei Kleinunternehmen weiter zu verringern, sollte die Kleinunternehmerbefreiung auf 85.000 Euro angehoben werden.
Auch die Pauschalierungsgrenze in der Einkommensteuer soll korrespondierend mit der Kleinunternehmerregelung auf 85.000 Euro angehoben werden, um damit den Gleichklang dieser Bestimmungen herzustellen und die Unternehmen von unnötiger Bürokratie zu befreien.
Bereits erzielte Verbesserungen der Rahmenbedingungen für EPU
Der WKO ist es bereits in der Vergangenheit gelungen, einige Verbesserungen zu erreichen. Dazu zählen unter anderem:
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Erhöhung der Abschreibungsgrenze von 800 Euro auf 1.000 Euro für die Abschreibung.
- Senkung der Einkommensteuertarife: In der 2. Tarifstufe von 35 % auf 30 % (seit 2022), in der 3. Tarifstufe von 42 % auf 40 % (seit 2023).
- Verlängerung der Regelung zum Krankengeld für Selbständige: Bei längerem Ausfall bei Krankheit oder Unfall von mehr als 42 Tagen rückwirkend ab dem 4. Krankenstandstag.
- Arbeitsplatzpauschale: Einführung einer Abschreibungsmöglichkeit für den Arbeitsplatz im Wohnungsverband von 1.200,- Euro.
- Kleinunternehmerregelung: Erhöhung der Umsatzgrenze, aber Unternehmen Umsatzsteuer zahlen müssen, von 35.000 Euro auf 55.000 Euro (ab 2025). Diese Grenze wird zukünftig auch für die Kleinunternehmerpauschalierung in der Einkommensteuer gelten (bisher 40.000 Euro).