Blick auf die Insel Manhattan mit vielen bekannten Wolkenkratzern, umgeben von Wasser
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USA: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 4 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung sind unsere AußenwirtschaftsCenter in New YorkLos Angeles und Washington die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch. 

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.

Arbeitsrecht und Entsendung

Die meisten Arbeitnehmer:innen in der amerikanischen Privatwirtschaft, werden ‚at will‘ (nach Belieben) eingestellt. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis jederzeit auch ohne Grund und ohne Kündigungsfrist aufgelöst werden kann. Das klingt sehr einfach, aber in der Praxis müssen Unternehmen in den USA ein immer größer werdendes Spektrum an Arbeitsplatzbestimmungen auf drei Ebenen beachten: Bundesgesetze, bundesstaatliche Gesetze und kommunale Gesetze. Ebenso sind die Diskriminierungsverbote zu beachten, die einen großen Anteil bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten darstellen.

Ausländische Unternehmen, die ihre Mitarbeiter:innen in die USA entsenden wollen beziehungsweise inländische Unternehmen (etwa Tochtergesellschaften österreichischer Unternehmen), die Mitarbeiter:innen aus Österreich oder dem Ausland wollen, müssen entsprechende Visa beantragen oder dafür Sorge tragen, dass die Arbeitskräfte über entsprechende Visa verfügen.

Gemäß dem österreichischen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) sind Arbeitskräfte, deren Unternehmen ihren Sitz in Österreich hat und die in die USA entsendet werden, laut Sozialversicherungsabkommen mit den USA nach dem ASVG versichert, sofern ihre Beschäftigung in den USA die Dauer von 60 Monaten nicht übersteigt.

Österreichische Staatsangehörige werden in den USA aufgrund des bilateralen Doppelbesteuerungsabkommens dann steuerpflichtig, wenn sie sich im aktuellen Kalenderjahr mehr als 183 Tage in den USA aufhalten („Substantial Presence Test“) oder sich innerhalb der letzten drei Jahre mehr als 183 Tage in den USA aufgehalten haben.

Das AußenwirtschaftsCenter New York steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an

Steuerliche Rahmenbedingungen 

In den USA werden Steuern auf mehreren Ebenen eingehoben: Auf Bundesebene und durch die Bundesstaaten, aber auch von den Bezirken und Gemeinden. Einige Steuern werden dabei gleichzeitig von mehreren Körperschaften vorgeschrieben und die Steuerlast addiert, wie etwa die Einkommenssteuer, oder die Körperschaftssteuer. Für Steuerfragen ist auf Bundesebene das Internal Revenue Service (IRS) und auf bundesstaatlicher Ebene die State Departments of Revenue zuständig.

Zwischen Österreich und den USA ist seit 1998 ein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition 

Die Erfahrungen vieler Unternehmen zeigen, dass das Potential des US-Marktes meistens nur durch eine eigene Marktpräsenz erschlossen werden kann: 

  • Die Steuerung von bis zu 20 regionalen Vertriebsnetzen,
  • Die notwendige Abstimmung von Produkten, Marketingauftritt und Servicepaketen auf einem in vieler Hinsicht anders konfigurierten Markt,
  • Wechselkursrisiken, aber auch
  • recht aggressive steuerrechtliche Vorschriften (z.B. Gründung einer Betriebsstätte)

erzwingen oft bereits in der Frühphase des Markteinstiegs die Gründung einer Niederlassung.

Das Gesellschaftsrecht der USA unterscheidet ähnlich wie das österreichische grundsätzlich zwischen Personengesellschaften (Partnerships) und Kapitalgesellschaften (Corporations) beziehungsweise einer Mischform, der sogenannten LLC. Da aber jeder Bundesstaat sein eigenes Gesellschaftsrecht hat, können die Regelungen im Detail durchaus unterschiedlich sein.

Bemerkenswert am amerikanischen Gewerberecht ist wohl, dass für viele Gewerbe keinerlei Berechtigung benötigt wird. Ausnahmen bilden besondere Geschäftszweige wie Banken oder Versicherungen. 

Weitere Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern bekommen Sie im AußenwirtschaftsCenter New York: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen

Vertretungsvergabe

In den USA werden die Rechte und Pflichten zwischen dem sog. Sales Agent und dem Geschäftsherrn (sog. Principal) grundsätzlich in einem Sales Agency Agreement bzw. Sales Representative Agreement vereinbart. Dieser verpflichtet den Sales Agent, die Produkte anzuwerben, zu vermarkten sowie die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Geschäftsherrn zu vermitteln. 

Das Sales Agreement erlaubt es dem Agent – je nach Vertrag – exklusiv oder nicht-exklusiv tätig zu werden, wobei sich dies grundsätzlich nach U.S. Staatenrecht der Territorien richtet. Bei Verträgen die mehrere U.S. Territorien umfassen, kommt das für den Sales Agenten Günstigste zur Anwendung.

Der Sales Agent nimmt eine vermittelnde Rolle ein, der die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Herstellergarantien des Geschäftsherrn an den Kunden ohne die Möglichkeit von Rabatten oder Preisminderungen weiterleitet. Der Vertrag kommt somit nur zwischen dem Geschäftsherrn und dem Kunden zustande, auch Mängelansprüche sind an diesen zu richten. 

Hierfür erhält dieser eine – oftmals quartalsmäßige – Provision/Kommission, diese ist ein vereinbarter Prozentsatz des Nettokaufpreises.

Die Vertragsdauer kann bestimmt oder unbefristet sein, auch besondere Kündigungsgründe sind teilweise in U.S. Representative laws vorgesehen und können bei Fehlen einer staatlichen Regelung vereinbart werden. Etwaige Streitigkeiten werden oftmals aufgrund der Dauer und Kosten von herkömmlichen Gerichten vor Schiedsgerichten vereinbart.

Da sich das Sales Representative Agreement in den USA jedoch nach dem jeweiligen Sales Representative Law richtet, sollte bei dem Entwurf einer solchen Vereinbarung ein Rechtsanwalt auf dem Gebiet des U.S. Rechtes hinzugezogen werden.

Wir unterstützen Sie gerne individuell bei der Suche nach Handelsvertretern oder Fachmedien, wo Sie für Ihre Branche gezielte Schaltungen durchführen können.

Stand: 28.02.2023