Business Downtown und Financial Center von Bangkok, Hauptstadt von Thailand. Moderne Hochhäuser und historische Gebäude
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Thailand: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Einige Produkte bzw. Produktkategorien unterliegen der thailändischen Importkontrolle. Dabei gibt es gänzlich verbotene Produkte (prohibited goods) sowie reglementierte Produkte (restricted goods), für deren Einfuhr eine spezielle Importlizenz benötigt wird.

Gänzlich verbotene Produkte sind pornographisches Material, gefälschte Produkte, gefälschte Banknoten oder Münzen, Drogen (inkl. dem in Thailand legalisierten Cannabis) und Betäubungsmittel sowie gewisse gelistete lebende Tiere. Auch der Import von E-Zigaretten und auch Shisha-Pfeifen ist verboten.

Beispiele für reglementierte Güter sind u.a. bestimmte landwirtschaftliche Produkte und Nahrungsmittel (insbesondere Alkohol), lebende Tiere, Medikamente, Gold, Spielautomaten, Gebrauchtwagen, Feuerwaffen, Buddha-Bilder/-Statuen oder etwa Telekommunikationszubehör. In diesem Fall muss der thailändische Importeur eine entsprechende Importlizenz besitzen.

Das AußenwirtschaftsCenter Bangkok gibt Ihnen gerne Auskunft über gesetzliche Bestimmungen für den Import Ihres speziellen Produkts nach Thailand.

Zollbestimmungen

Die Zollsätze in Thailand werden durch den Zolltariferlass aus dem Jahr 1987 geregelt, welcher beschlossen wurde, um dem harmonisierten Zollsystems zu entsprechen. Zölle werden auf Wertzoll- oder einer spezifischen Tarifbasis erhoben.

Beim Import von Gütern unterliegen diese zwei verschiedenen Abgaben: Zoll und Mehrwertsteuer (VAT). Die Zollgebühr errechnet sich aus der Multiplikation des CIF-Wertes mit dem Zollsatz. Dieser Zollsatz wird zu dem CIF-Wert des Gutes addiert. Anschließend wird eine allfällige Verbrauchssteuer erhoben. Diese Steuer wird rechnerisch durch einen Multiplikationsfaktor ermittelt.

Die Mehrwertsteuer (VAT) beträgt derzeit 7 % und errechnet sich abschließend auf Basis der Gesamtsumme des CIF-Werts (also inkl. Fracht- und Versicherungskosten), Zoll und der Verbrauchssteuer.

Güter, die re-exportiert werden, sind generell vom Einfuhrzoll und VAT befreit. Güter, auf die Exportzölle erhoben werden, sind Reis; Felle, Häute und Leder; Eisen- und Stahlschrott; Gummi einschließlich Latex, Gummiabfälle, Baum- und Stückabfälle, Roh-Gummi und Rindenschnitzel von Gummibäumen; Teak und andere Holzarten.

Darüber hinaus werden zahlreiche Importzölle erlassen, wenn ausländische Niederlassungen in Thailand vom “Board of Investment“ (BOI) gefördert werden.

Handelsabkommen

Es besteht derzeit noch kein Handelsabkommen zwischen Thailand und der EU.

Muster

Muster ohne Wert sind zollfrei, wenn sie ausdrücklich als “Sample / No commercial Value“ deklariert sind und handelsüblichen Mustern entsprechen. Alkoholische Getränke können bis zu einem Liter zollfrei eingeführt werden. Falls Sie im Rahmen von Messeauftritten, die vom AußenwirtschaftsCenter Bangkok organisiert werden, Muster einführen wollen, geben Sie uns dies bitte rechtzeitig bekannt, um Problemen beim thailändischen Zoll im Vorhinein vorzubeugen.

E-Commerce

Unter Cross-Border E-Commerce versteht man grundsätzlich den grenzüberschreitenden Online-Handel. Während dieser etwa innerhalb der Europäischen Union bereits etabliert ist, ist das bei Thailand noch nicht der Fall. Zwar ist Thailand Mitglied der ASEAN-Freihandelszone, durch diese ist ein unlimitierter grenzüberschreitender Online-Handel in der Region aber dennoch nicht möglich. Es gibt noch keine allgemein gültige Sonderregelung, die das ermöglicht.

Für österreichische Unternehmen stellt sich somit die Frage, ob es möglich ist, aus Österreich direkt nach Thailand an Unternehmen (B2B) oder Endkonsumenten (B2C) Ware zu senden. Falls ein Export aus rechtlicher Sicht grundsätzlich zulässig ist (siehe Importbestimmungen), muss für die Zulässigkeit von Cross-Border Sendungen zusätzlich auf den Warenwert abgestellt werden. Es gibt im thailändischen Zollgesetz (noch) eine Ausnahmeregelung, nach welcher Minderwertsendungen bis zu einem Wert von THB 1.500 (dzt. rund EUR 40) zoll- und steuerfrei nach Thailand eingeführt werden können, falls diese von einem Versanddienstleistungsunternehmen (z.B. Thai Post, DHL, FedEx, etc.) transportiert werden. Relevant ist hierbei die korrekte Preisangabe auf der Sendung. Postsendungen werden regelmäßig gescannt und überprüft. Sollte der Anschein einer Minderdeklarierung bestehen, wird die Sendung geöffnet, die Ware geschätzt und neben dem zu zahlenden Einfuhrzoll und -steuer fällt in der Regel auch eine Strafzahlung an. Da der Absender als Cross-Border Verkäufer nicht greifbar ist, müssen sämtliche Abgaben vom Endempfänger getragen werden, unabhängig ob dieser Konsument oder Unternehmer ist. Weiterführende Informationen dazu finden sich auf der Webpage des Thailändischen Zolls.

Für Ware mit einem Wert über 1.500 Baht ist eine normale Zollabwicklung inklusive Zollanmeldung und Bezahlung des anfallenden Zolls und der Einfuhrumsatzsteuer vorgesehen. In diesem Fall hat der Empfänger die gesamte Zollabwicklung vorzunehmen und sämtlich Kosten zu tragen. Da die ordentliche Zollabwicklung oftmals langwierig und kostenintensiv ist, ist dieser Weg in der Regel nicht empfehlenswert. Gerade im E-Commerce-Bereich, wo Geschwindigkeit und einfache Abwicklung zählen, akzeptieren Kunden in der Regel nicht, dass sie selbständig eine Zollabwicklung vornehmen müssen. Für preisintensive Produkte ist ein Cross-Border Verkauf direkt aus Österreich daher nicht anzustreben, außer dies wird vom Kunden explizit so gewünscht.

Neben den rechtlichen Beschränkungen beim Cross-Border E-Commerce bestehen auch faktische Hürden. Nach Informationen zahlreicher Unternehmen gehen auf dem Postweg nach Thailand regelmäßig Sendungen jeder Art und Größe verloren. Es bleibt daher ein gewisses Risiko, ob eine Sendung überhaupt beim Endkunden in Thailand ankommt.

Zusammenfassend bleibt daher zu sagen, dass Cross-Border E-Commerce für Verkäufe direkt aus Österreich derzeit höchstens für geringwertige Güter empfehlenswert ist, bei denen ein möglicher Verlust am Postweg zu verkraften ist.

Paketversand

Für Pakete, die nach Thailand geschickt werden und deren Wert THB 1.000 nicht übersteigen, wird theoretisch kein Steuerzertifikat für die Steuerbefreiung benötigt. Alkoholische Importe von FTA-Ländern bis zu max. einem Liter sind steuerfrei. Erfahrungsgemäß dehnt der thailändische Zoll jedoch immer wieder seinen Handlungsspielraum aus.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Keine besonderen Vorschriften. Thailand ist Mitglied des Madrider Abkommens, das alle Angaben und Zeichen auf Waren untersagt, die hinsichtlich des Ursprungs einen irreführenden Eindruck erwecken können.

Eine explizite „Made in“-Kennzeichnung ist in Thailand nicht verpflichtend.

Begleitpapiere

In der Regel werden folgende Begleitpapiere verlangt:

Handelsrechnung (in Englisch), firmenmäßig gefertigt, 4-fach; Konnossemente (Bill of Lading bzw. Airway Bill), voller Satz; Packliste (in Englisch).

Für die Einfuhr und den Vertrieb von reglementierten Produkten (siehe Importbedingungen) ist die Vorlage von zusätzlichen Begleitpapieren notwendig. Bei Medizinprodukten ist das etwa ein „Free Sales Certificate“ (Freihandelszertifikat), die Bescheinigung für die Verkehrsfähigkeit auf österreichischen sowie europäischen Märkten. Für andere reglementierte Produkte gelten weiter Sonderbedingungen (etwa für Lebensmittel und Getränke). Gerne unterstützt Sie das AußenwirtschaftsCenter Bangkok mit konkreten Informationen.

Restriktionen

Bestehen bei Exporten von Produkten wie Reis, Kaffee, Meeresfrüchte, bestimmte tropische Früchte, Thunfisch in Dosen, Holz und Holzprodukte, Rattan, Jute, Tapioka, etc. Perlen, Kohle, Düngemittel, Buddhafiguren (außer am Körper getragene) unterliegen Exportbeschränkungen. So müssen z.B. historische und archäologische Gegenstände vor der Ausfuhr vom “Department of Fine Arts“ begutachtet werden.

Besondere Vorsicht ist bei der Ausfuhr von exotischen Tieren oder auch Tierhäuten (z.B.: Rochenleder, Schlangenleder, etc.) geboten. Ob im Einzelfall Beschränkungen für bestimmte Produkte bestehen, prüfen wir gerne für Sie.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Bangkok hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 03.06.2024