Stadtansicht von Johannesburg: Blick von oben auf zahlreiche bunte Wolkenkratzer, darunter der Hillbrow Tower in der Hauptstadt von Südafrika
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Südafrika: Recht, Steuern, Investitionen

Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich

Lesedauer: 3 Minuten

Beratung in Rechtsfragen

Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.

Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Johannesburg die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk. 

Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich. 

Arbeitsrecht und Entsendung

Für jegliche Durchführung von Arbeitstätigkeiten in Südafrika muss eine gültige Arbeitsgenehmigung vorliegen. Für die Durchführung von Arbeitstätigkeiten für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen ist eine sogenannte „Authorisation to work on a visitors visa in South Africa" notwendig. Auf der Website der Südafrikanischen Botschaft in Wien finden Sie die dazu notwendigen Dokumente und Formulare zum Download bereitgestellt. 

Das AußenwirtschaftsCenter Johannesburg steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung: Schicken Sie einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Steuerliche Rahmenbedingungen 

Grenzüberschreitende Dienstleistungen und Reverse Charge:

Für die Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen kann auch im Geschäftsverkehr mit Südafrika das Reverse Charge System angewendet werden. Das heißt, Sie können den für die Dienstleistung anfallenden Betrag netto mit dem Vermerk „Reverse Charge“ auf der Rechnung fakturieren. Das Unternehmen, das die Leistung empfängt, ist sodann für die Abführung der Mehrwertsteuer in dem Heimatland verantwortlich. Voraussetzung dafür ist, dass das Empfängerunternehmen im Heimatland beim lokalen Finanzamt zur Mehrwertsteuer angemeldet ist und Sie diesen Nachweis erbringen können, zum Beispiel durch Angabe seiner UID-Nummer („VAT number“) auf der Rechnung oder durch eine gesonderte Bestätigung des dortigen Finanzamtes, dass die Empfängerfirma zur Mehrwertsteuerabführung angemeldet ist.

Doppelbesteuerungsabkommen

Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung. 

Firmengründung und Investition 

2011 trat das derzeit gültige Gesellschaftsrecht in Form des Companies Act 2008 in Kraft. Der Companies Act sollte die Gesellschaftsgründung vereinfachen um damit verbundene Kosten reduzieren, führte neue Unternehmensformen ein und enthält moderne Regeln zur Corporate Governance (Unternehmensführung). So werden zum ersten Mal überhaupt im südafrikanischen Gesellschaftsrecht die Pflichten eines Direktors beziehungsweise einer Direktorin gesetzlich geregelt. 

Das Gesetz sieht zwei Arten von Unternehmensformen vor, die gemeinnützigen Unternehmen (Non-Profit Companies) und die auf Gewinnerzielung ausgerichteten Unternehmen (Profit Companies). Letztere werden weiter aufgegliedert in Private, Public, Personal Liability und State Owned Companies. Aufschluss über registrierte Unternehmen gibt das Handelsregister, die Companies and Intellectual Property Commission (CIPC).

Investitionsschutz

Über 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen schützen österreichische Unternehmen mit Auslandsinvestitionen vor Benachteiligung und entschädigungsloser Enteignung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Drittstaaten. Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft veröffentlicht eine Liste aller bilateralen österreichischen Investitionsschutzabkommen

Vertretungsvergabe

Neben der Zollunion SACU (welcher neben Südafrika noch Namibia, Botswana, Eswatini und Lesotho angehören) werden auch immer mehr andere afrikanische Staaten über Südafrika beliefert. Diese Präsenz südafrikanischer Unternehmen auf den genannten Märkten sowie das entsprechende Know-how macht häufig eine Bearbeitung über südafrikanische Niederlassungen oder Vertretungen sinnvoller als eine direkte Marktbearbeitung von Europa aus.

Durch seine Völker- und Sprachenvielfalt ist der Exportmarkt südliches Afrika inhomogen und nur eingeschränkt mit europäischen Märkten vergleichbar. Es ist bei der Ansprache von Zielgruppen insbesondere auf kulturelle Unterschiede zu achten. Das relativ hohe Entwicklungsniveau der lokalen Industrie bietet für Lieferanten von Industrieanlagen und Vorprodukten ein breites Betätigungsfeld. Die wichtigsten Exportprodukte österreichischer Unternehmen nach Südafrika sind Maschinen, Straßenfahrzeuge, Kfz-Zulieferteile, Papier, chemische Erzeugnisse, sowie Eisen und Stahl.

Welche Form der Vertretung für die Marktbearbeitung am besten geeignet ist, hängt neben der Art des Produktes auch von der Größe und Finanzkraft des südafrikanischen Vertreters ab. Ebenso relevant ist das gewünschte Maß an Einflussnahme auf die Marketing- und Akquisitionsmaßnahmen des Vertreters.

Der Weg des indirekten Exports, also der Vertrieb über firmenexterne Vertriebspartner in Südafrika, ist aufgrund der lokalen Gegebenheiten ebenso eine mögliche Variante, da in vielen Fällen für den Kaufabschluss nach wie vor der gute Kontakt mit dem Kunden von zentraler Bedeutung ist.

Ebenso sollte darauf geachtet werden, dass die Richtlinien des Black Economic Empowerment“ (BEE) eingehalten werden.

Stand: 24.02.2023