Stadtansicht von Bratislava mit Blick auf die Altstadt und Donau
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Slowakei: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

18.09.2024

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Der Außenhandel in der Slowakei ist weitgehend liberalisiert. Seit dem EU-Beitritt der Slowakei werden CE-Zertifikate anerkannt. Das Zulassungsverfahren für EU-Produkte und für Waren aus Drittländern richtet sich nach den EU-Vorschriften. Dennoch gibt es zum Schutz wichtiger Interessen des Landes oder aufgrund von EU-Vorschriften bei einigen Warenpositionen ein Lizenzverfahren für die Ein- und Ausfuhr oder eine Registrierungs- bzw. Zertifizierungspflicht. Dies gilt für Produkte wie z.B. die Verteidigungsindustrie, gefährliche und radioaktive Stoffe, ausgewählte Chemikalien, Arzneimittel, lebende Tiere etc. Bei Bauprodukten ist eine Erklärung über die Übereinstimmung mit den slowakischen Normen vorzulegen.

Kennzeichnung der Produkte (Etikettierung): Laut Gesetz Nr. 270/1995 über die Amtssprache der Slowakischen Republik ist auf Grund des Verbraucherschutzes die Benutzung der Amtssprache (Slowakisch) verpflichtend zu verwenden bei Bezeichnungen des Inhalts von Waren, bei Gebrauchsanweisungen, insbesondere Lebensmitteln, Arzneimitteln, Elektronik und Drogeriewaren, bei den Garantiebedingungen und anderen Informationen für den Verbraucher. Zwei- bzw. mehrsprachige Fassungen sind möglich. Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ist in der Slowakei genau wie auch in Österreich direkt anwendbar. Pflichtangaben auf der Etikette müssen in slowakischer Sprache erfolgen. Eine zusätzliche Beschreibung in anderen Sprachen ist möglich. In der Praxis werden bei etlichen ausländischen Produkten Aufkleber mit den slowakischen Angaben auf die Verpackung aufgeklebt.

Bei Fragen zu Importbestimmungen wenden Sie sich gerne an das AußenwirtschaftsCenter Bratislava.

Zollbestimmungen

Seit 1.5.2004 werden Importe aus der EU als sogenannter innergemeinschaftlicher Erwerb bezeichnet. Eine Verzollung der Ware entfällt daher. Das Carnet ATA ist innerhalb der EU nicht erforderlich. Es gelten jedoch Kennzeichnungspflichten sowie die oben erwähnten Vorgaben für spezielle Produktgruppen. Das Zoll- und Außenhandelsregime im Warenverkehr mit Drittländern ist mit dem EU- Regime ident.

Sonstige Einfuhrabgaben

In der Slowakei gibt es eine Verbrauchsteuer auf Mineralöle, Bier, Wein, Spirituosen, Tabakprodukte, elektrische Energie, Kohle und Erdgas. Fragen Sie uns gerne nach etwaigen Einfuhrabgaben für Ihr Produkt.

Muster

Die Slowakei ist Teil des europäischen Binnenmarktes – es gelten die einheitlichen EU Binnenmarktregeln. Das Carnet ATA ist für Mustersendungen innerhalb der EU nicht erforderlich.

E-Commerce

Im E-Commerce-Recht gilt das Herkunftslandprinzip. Der Web-Shop muss dem Recht der Niederlassung des Händlers entsprechen. Ausschließlich die österreichischen Gesetze sind nur dann anzuwenden, wenn der Web-Shop nur auf Kunden in Österreich ausgerichtet ist. Selbstverständlich sind einschlägige EU-Vorschriften z.B. für den e-commerce und Datenschutzbereich zu beachten.

Sämtliche Elemente des Web-Shops wie Bestellvorgang, Produktauszeichnung, Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Produktkennzeichnung u.ä. müssen den Rechtsordnungen jener Länder entsprechen, auf die die Verkaufsaktivität ausgerichtet ist. Durch die Harmonisierung der Verbraucherrechte und die einheitliche Regelung von Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung auf europäischer Ebene ist für die Händler ein grenzüberschreitender Handel mittels Web-Shop einfacher geworden.

Wir empfehlen Ihnen die E-Commerce Regelungen im Detail jedenfalls mit einem Rechtsanwaltsbüro zu besprechen. Gerne schicken wir Ihnen eine Liste mit Kontaktdaten von uns bekannten deutschsprachigen Rechtsanwaltsbüros, die in Bratislava ansässig sind und mit denen wir regelmäßig zusammenarbeiten.

Paketversand

Es gelten die internationalen Bestimmungen der Weltpostunion sowie der Europäischen Postunion. Preisinformationen, Adressen von Postämtern sowie weitere Informationen sind auf der Homepage der slowakischen Post zu finden.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung 

Die erweiterte Herstellerverantwortung bezieht sich auf Hersteller und Importeure von Verpackungen und Nicht-Verpackungen, Batterien und Akkus, Elektrogeräten, Fahrzeugen und Reifen. Das Abfallgesetz regelt die Verpackungsentpflichtung. Hersteller/Importeure müssen die Eintragung in ein Register des Umweltministeriums beantragen und unterliegen einer Informations- sowie Evidenzpflicht. Auf Kleinhersteller/Kleinimporteure, die auf den slowakischen Markt weniger als 100 kg Verpackungen jährlich in Verkehr bringen, beziehen sich erleichterte Verpflichtungen. Detaillierte Informationen sind auf der Homepage einer der autorisierten Verpackungsgesellschaft ENVI - PAK, a.s. auf Englisch zugänglich: envipak.sk/company (im Teil FAQ).

Innerhalb der Slowakei besteht kein Zwang, Ursprungsangaben zu verwenden. Die Kennzeichnung einer Ware mit "Made in/Hergestellt in..." ist also freiwillig. Es gelten jedoch innerhalb der Europäischen Union bestimmte Ausnahmen von der Markierungsfreiheit, die es insbesondere bei Lebensmitteln gibt. Bei geschützter Ursprungs- und geographischer Herkunftsbezeichnung gilt ebenfalls die EU-Gesetzgebung.

Begleitpapiere

Im Zuge der Aufhebung von Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind die zollmäßige Abfertigung und die Einhebung der Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze entfallen. Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen ist für eine steuerfreie Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Käufers auf der Rechnung erforderlich.

Restriktionen

Im Reiseverkehr können Alkoholika zum privaten Verbrauch bis zu folgenden Mengen ohne Abgaben eingeführt werden: Spirituosen: 10 Liter, Bier: 110 l, Wein: 90 Liter, davon Schaumwein 60 Liter.

Beim Versand von Alkohol zum persönlichen Verbrauch aus einem EU-Land in die Slowakei ist kein Begleitdokument notwendig.

Artenschutz: Das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (Washingtoner Artenschutz Übereinkommen) ist 1973 in Washington abgeschlossen worden und 1993 in der Slowakei in Kraft getreten.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Bratislava hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.