Portugal: Recht, Steuern, Investitionen
Von Entsendung bis Firmengründung: Lokales Fachwissen – unbürokratisch und verlässlich
Lesedauer: 4 Minuten
Beratung in Rechtsfragen
Andere Länder, andere Regeln: Bei Export, Import und Firmengründung müssen lokale Gesetze beachtet werden. Damit Sie nicht in teure Verfahren verwickelt werden, gilt: Besser vorher abklären, was die Spielregeln sind.
Für eine fachliche Erstberatung ist das AußenwirtschaftsCenter Lissabon die richtige Adresse. Wenn rechtsanwaltliche Expertise gefragt ist, vermitteln wir vertrauenswürdige Kanzleien aus unserem lokalen Netzwerk.
Sie wollen eine Niederlassung gründen? Rechtsform, Standortwahl, Steuern, Arbeitsrecht, Visa für entsandtes Personal, Versicherungen, Finanzierungen – wir bereiten Sie vor und helfen Ihnen durch.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Das Förderprogramm go-international erleichtert Ihnen Markteintritt, Marktbearbeitung und die Gründung einer Niederlassung im Ausland und ist Teil der Internationalisierungsoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich.
Arbeitsrecht und Entsendung
Wenn eine Entsendung ansteht, melden Sie sich beim AußenwirtschaftsCenter Lissabon mit den Eckpunkten (wer-wofür-wohin-wielange), um den konkreten Einzelfall zu prüfen. Generell gilt bei Entsendungen nach Portugal:
- Keine Arbeitsgenehmigung notwendig für Staatsbürger aus Österreich oder Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz. Erst nach 3 Monaten Aufenthalt ist binnen 30 Tagen eine Aufenthaltsmeldebescheinigung (Certificado de Registo de Residência) bei der jeweiligen Gemeinde, sofern ein entsprechendes Service eingerichtet ist, oder bei einer Stelle des Serviço de Estrangeiros e Fronteiras (Fremdenpolizei) vorzunehmen. Vorlage A1 Formulares als Nachweis der Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge im Ursprungsland (und somit Befreiung in Portugal) erforderlich.
- A1 Formular und europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) müssen mitgeführt werden.
- Registrierung vorab der zu entsendenden Mitarbeiter:innen auf der Online-Plattform des Portugiesischen Arbeitsinspektorates. Erklärung der Schritte der Registrierung ab Minute 44:18 im Webinar „Personalentsendungen nach Spanien und Portugal“.
- Arbeitszeiten, Überstundenzuschläge und etwaige Kollektivvertragliche Vorgaben (abweichend von Mindestlohn ab 2023 EUR 760) . Kollektivverträge, wie in Österreich gibt es in der Regel nicht.
- 183 Tage Grenze:
- Unter 183 Tagen Aufenthalt gilt: Keine Lohn-/Einkommenssteuerpflicht für Mitarbeiter:innen.
- Werden 183 Tage beim Aufenthalt überschritten, werden die Bedingungen eines Steueransässigen erfüllt. Eine Meldung beim Finanzamt und eine Fiskalvertretung sind erforderlich. Die Prüfung des Einzelfalles wird empfohlen.
- Dauert die Tätigkeit länger als ein Jahr, wird empfohlen, eine ständige Vertretung oder Niederlassung ins portugiesische Handelsregister eintragen zu lassen.
Alle rechtlichen und steuerlichen Angaben können sich ändern bzw. im Einzelfall von diesen allgemein gehaltenen Informationen abweichen. Wir nennen Ihnen gerne deutschsprachige Anwaltskanzleien und Steuerberatungen.
Ausführliche Informationen finden Sie im Fachreport Portugal: Mitarbeiterentsendung, den Sie beim AußenwirtschaftsCenter Lissabon anfordern können.
Anstellung im Homeoffice aus Portugal
Die Anstellung einer Person im Homeoffice in Portugal für ein österreichisches Unternehmen ist möglich, auch wenn es keine Niederlassung in Portugal gibt. Beim Arbeitsvertrag und der Lohnabrechnung sind Besonderheiten zu beachten.
Steuerliche Rahmenbedingungen
Binnenmarkt
Aus steuerlicher Sicht sind bei Handelsgeschäften innerhalb der EU die Bestimmungen zur Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) sowie für verbrauchsteuerpflichtige Produkte zu beachten.
Doppelbesteuerungsabkommen
Österreich hat mit zahlreichen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese verhindern eine doppelte Besteuerung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten. Das Bundesministerium für Finanzen stellt wichtige Informationen sowie eine Liste aller österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen zur Verfügung.
Firmengründung und Investition
Portugal (10,4 Mio. Einwohner, Größe etwas mehr als Österreich) wirbt mit:
- moderner Infrastruktur und Sicherheit
- gut ausgebildeten Personen im MINT Bereich (u.a. IT) mit guten Fremdsprachenkenntnissen
- einem vergleichsweise niedrigem Lohnniveau (Mindestlohn 2023: EUR 760)
- strategischer Lage am Atlantik und als Hub in Märkte in Afrika und Lateinamerika.
Auf Grund europarechtlicher Vorschriften darf ausländisches Kapital in Portugal keinen Beschränkungen unterworfen werden. Lediglich Projekte, welche die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit betreffen, müssen von der Förderagentur für Investitionen und Außenhandel AICEP (Agência para o Investimento e Comércio Externo de Portugal) überprüft und genehmigt werden.
Als Unternehmensform kommen in erster Linie Kapitalgesellschaften in Frage, in zweiter Linie die Zweigniederlassung ohne eigene Rechtsfähigkeit. Will ein ausländisches Unternehmen ohne Sitz in Portugal länger als ein Jahr in Portugal aktiv sein, so muss es zumindest eine Zweigniederlassung/Repräsentanz in Portugal gründen.
EU-Staatsangehörige können in Portugal unter den gleichen Bedingungen wie Portugies:innen eine Tätigkeit in all jenen Wirtschaftssektoren ausüben, die der privaten Wirtschaft offenstehen. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Gewerbefreiheit. Es gibt jedoch eine Reihe von Berufen, für deren Ausübung vorab eine entsprechende Ausbildung nachgewiesen werden muss.
Ausführliche Informationen zu Unternehmensgründung, Investitionen und Steuern finden Sie im Fachreport Portugal: Firmengründung und Steuern, den Sie beim AußenwirtschaftsCenter Lissabon anfordern können.
Vertretungsvergabe
In Portugal herrscht eine beziehungsorientierte Geschäftskultur. Präsenz vor Ort und Vertrauen sind wichtig. Daher erweist sich der Einsatz einer guten portugiesischen Vertretung als äußerst sinnvoll.
Das AußenwirtschaftsCenter Lissabon unterstützt Sie gerne vor Ort bei der Suche nach einem geeigneten Vertriebspartner in Portugal.
Zur Vertretersuche stehen einem Unternehmen eine Reihe von Möglichkeiten zur Verfügung. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sind in Portugal allerdings Verbände kaum hilfreich. So fehlt ein Handelsvertreterverband, und es sind keine genauen Zahlen über die Anzahl der Handelsvertreter auf dem Markt bekannt.
Grundsätzlich unterscheidet das Handelsvertretergesetz zwischen
- dem Handelsvertreter (agente) und
- dem Handelsvertreter mit Vertretungsmacht (agente com representação).
Im Gegensatz zum „einfachen“ Handelsvertreter ist der Handelsvertreter mit Vertretungsmacht nicht nur zur Vermittlung von Geschäften, sondern auch zu deren Abschluss im Namen des Unternehmers befugt. Es handelt sich hierbei jedoch um einen reinen Nebenaspekt, Kerntätigkeit des Handelsvertreters mit Vertretungsmacht bleibt die Vermittlung von Geschäftsabschlüssen in fremden Namen.
Hiervon abzugrenzen sind
- der „Handelsbeauftrage“ (mandatário comercial),
- der Kommissionär (comissário), und
- der Vertragshändler (concessionário),
da diesen Bezeichnungen andere rechtliche Gestaltungen zugrunde liegen.
Ausführliche Fachinformationen für Ihre Marktbearbeitung in Portugal erhalten Sie auf Anfrage beimStand: 12.10.2023