Blick auf Kopenhagen, Hauptstadt von Dänemark, mit vielen historischen Gebäuden und Türmen. Durch die Stadt schlängelt sich der Öresund
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Dänemark: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 5 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Richten sich nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften. Mengenmäßige Beschränkungen nur, wo EU-Kontingente bestehen.

Zollbestimmungen

Im bilateralen Warenverkehr zwischen Österreich und den anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es keine Zollschranken mehr. Waren, die sich in Österreich im zollrechtlich freien Verkehr befinden, sind damit im zollrechtlich freien Verkehr der EU. Für den Versand solcher Waren in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder für deren Erwerb aus einem anderen EU-Mitgliedstaat gelten die Bestimmungen über den innergemeinschaftlichen Warenverkehr. Grönland und die Färöer gehören nicht zum Zollgebiet der EU. Für Grönland und die Färöer sind Zolldokumente erforderlich. Jeder Sendung muss eine Handelsrechnung in englischer Sprache und in fünffacher Ausfertigung (bzw. mit vier Kopien) beigefügt werden. 

Sonstige Einfuhrabgaben

Die dänische Steuerbehörde (SKAT) setzt in Bezug zum Fernabsatz (hierbei auch Versandhandel bzw. Internethandel) von Alkohol einiges voraus – hierbei hilft Ihnen das AußenwirtschaftsBüro Kopenhagen gerne weiter. 

Muster

Auf den Produkten muss angegeben werden, dass es sich um ein kostenloses Muster handelt und dass es nicht verkauft werden darf.

Bei Geschenken gibt es keine Beschränkungen (Ausnahme Wein). Die EU hat Richtwerte festgelegt, ab denen untersucht werden kann, ob verbrauchssteuerpflichtige Waren auch tatsächlich für den privaten Gebrauch bestimmt sind.

E-Commerce

Am 1. Juli 2021 traten neue Bestimmungen in Kraft, die die Mehrwertsteuerpflichten des EU-Webshops vereinfachen, die sogenannte „One Stop Shop-MwSt.-Regelung“.

Unter anderem wurde ein neuer Schwellenwert eingeführt, der für die ganze EU geltend ist, und der bedeutet, dass Unternehmen innerhalb der EU die Mehrwertsteuer im Land des Verbrauchers zahlen müssen, wenn der gesamte Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen in allen anderen EU-Ländern EUR 10.000 pro Jahr übersteigt.

Gemäß diesen neuen Bestimmungen haben Unternehmen jedoch die Möglichkeit, sich im Rahmen der One Stop Shop-MwSt.-Regelung registrieren zu lassen, bei der die Mehrwertsteuer beim Fernabsatz von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU an den Mitgliedsstaat abgeführt wird, in dem sich das verkaufende Unternehmen befindet, jedoch zum Mehrwertsteuersatz des Landes, wo sich der Verbraucher befindet. Damit kann die Mehrwertsteuerregistrierung in mehreren Mitgliedstaaten vermieden werden.

Die One Stop Shop-MwSt.-Regelung kann auch auf verbrauchsteuerpflichtige Waren angewandt werden, jedoch nicht auf die Verbrauchssteuer selbst; die Verbrauchssteuer muss daher, wie es jetzt auch der Fall ist, direkt an den Mitgliedsstaat, in dem sich der Verbraucher befindet, abgeführt werden.

Die MwSt. ist einmal vierteljährlich elektronisch zu erklären und zu bezahlen.

Die Registrierung erfolgt über das Online-OSS-Portal in dem Mitgliedstaat, wo sich das verkaufende Unternehmen befindet.

Paketversand

Beim Onlineverkauf gilt eine Sonderregelung bezüglich der Lieferzeit der Ware und der Verbraucherechte, wenn die Lieferung verspätet wird. Die Regelung ist im Verbraucherschutzgesetz § 27 sowie im Verkaufsrecht § 74 und § 21 bis § 27 festgelegt.

Die Ware oder die Dienstleistung muss spätestens zum vereinbarten Termin geliefert werden. Ist kein Liefertermin vereinbart, muss die Ware oder Dienstleistung laut dem Verbraucherschutzgesetz § 27 spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Auftragseingang geliefert werden.

Vorschriften für Versand per Post

  • per Post: 1 internationaler Aufgabeschein (höchstens 31,5 kg)
  • per Bahn: zusätzlich ein Frachtbrief 

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Es gelten in Dänemark hinsichtlich der Verpackung von Waren die einschlägigen EU-Richtlinien, d.h. es gibt keine besonderen Vorschriften hinsichtlich Einfuhr und Verwendung von Verpackungsmaterial. Allerdings ist zu beachten, dass als Verpackungsmaterial für Nahrungs- und Futtermittel ausschließlich neue, ungebrauchte Materialien verwendet werden dürfen. Bei der Einfuhr einer Reihe von Konsumprodukten ist eine „Umweltabgabe“ für Verpackungsmaterialien (z.B. Glas, Pappe, Aluminium – betrifft vor allem kohlensäurehaltige Getränke in Dosen im Rahmen des dänischen Pfandsystems) zu entrichten. Die Einfuhr von Getränkeflaschen mit „Bleikapselverschluss“ ist verboten. Kolli müssen zwecks klarer Zuordnung mit einem Markierungskennzeichen versehen sein. 

Nach den Bestimmungen des dänischen Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb dürfen im Handel befindliche Waren sowie deren Umschließungen und die dazugehörigen Geschäftspapiere keine unrichtigen oder irreführenden Angaben über Herstellungsland, Herstellungsweise, Zusammensetzung, Wirkung, Preisverhältnisse und dergleichen aufweisen. Bei allen Waren ist der Gebrauch des 'Roten Kreuzes', der dänischen Hoheits- oder ähnlicher Zeichen verboten. Eine große Anzahl von Waren muss mit einem Ursprungsvermerk versehen sein. Die genaue Beachtung der Kennzeichnungsvorschriften ist unerlässlich.

Gemäß der EU-Verordnung Nr. 1169/2011 müssen beispielsweise alle Lebensmittel, die in der EU verkauft werden, mit einer Ursprungsbezeichnung gekennzeichnet sein, wenn ihr Herkunftsland von dem des Produkts abweicht. Diese Angabe kann entweder direkt auf der Verpackung oder auf einem Etikett, einer Verkaufsanzeige oder einem Begleitdokument angegeben werden.

Darüber hinaus können auch andere Produkte, wie beispielsweise Textilien oder Elektronik, bestimmten Kennzeichnungsvorschriften unterliegen, insbesondere wenn sie aus Nicht-EU-Ländern importiert werden. In jedem Fall ist es ratsam, die spezifischen Anforderungen für das betreffende Produkt und den Vermarktungskanal zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle geltenden Vorschriften eingehalten werden.

Begleitpapiere

Im Zuge der Aufhebung von Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft sind die zollmäßige Abfertigung und die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer an der Grenze entfallen. Für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen ist für eine steuerfreie Lieferung die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten und des Käufers auf der Rechnung erforderlich. Handelsrechnungen sind in einer dem Kundenwunsch entsprechenden Anzahl vorzulegen.

Restriktionen

Die Einfuhr von Feuerwerk und Knallkörpern jeglicher Art nach Dänemark ist verboten. Es gibt zudem Einschränkungen bei der Einfuhr von tierischen Produkten/Frischfleisch. Für einzelne Warengruppe kann aufgrund von aktuellen Ereignissen ein komplettes Einfuhrverbot erteilt werden.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsBüro Kopenhagen hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 01.03.2023